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   ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21   

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https://dejure.org/2021,23571
ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21 (https://dejure.org/2021,23571)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 09.07.2021 - 12 Ca 28/21 (https://dejure.org/2021,23571)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 12 Ca 28/21 (https://dejure.org/2021,23571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 11 S 1 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs 11 S 2 TV-Ärzte/VKA, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 74 Abs 1 S 2 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG
    Zuschlag - Bereitschafts- und Rufdienst - fristgemäßes Aufstellen eines Dienstplans - Mitbestimmung des Betriebsrats - Tarifauslegung - Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer*innen an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 39).

    Die Zustimmung des Betriebsrats ist darüber hinaus Wirksamkeitsvoraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 40; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 Rn. 113, st. Rspr.).

    Bereits das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schützt die Interessen der Arbeitnehmer*innen an ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Verfügung stehenden Zeit (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 39).

    Das gesetzliche Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist Maßstab dafür, wie die Betriebsparteien ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und auszuüben haben (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 53).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 13; vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 503/17 - Rn. 15).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14).

    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 15; 19. September 2018 - 10 AZR 496/17 - Rn. 28).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    Darüber hinaus enthält § 87 Abs. 2 BetrVG ein zwingendes Verfahren zur Auflösung von Konflikten der Betriebsparteien, indem bei einer fehlenden Einigung die Einigungsstelle anzurufen ist; eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ist demgegenüber nicht möglich (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30).

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Parteien auch nicht darauf an, aus welchen Gründen der Betriebsrat sein Einverständnis verweigert hat (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30).

  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 15; 19. September 2018 - 10 AZR 496/17 - Rn. 28).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    Die Zustimmung des Betriebsrats ist darüber hinaus Wirksamkeitsvoraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 40; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 Rn. 113, st. Rspr.).
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 09.07.2021 - 12 Ca 28/21
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 13; vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 503/17 - Rn. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 19 Sa 62/21

    Dienstplan - Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft - Zuschlag - TV-Ärzte/VKA -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 9. Juli 2021 - 12 Ca 28/21 - abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 9. Juli 2021 - 12 Ca 28/21 - wird abgeändert:.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 9. Juli 2021, Az 12 Ca 28/21, wird zurückgewiesen.

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