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   ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14   

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https://dejure.org/2015,25696
ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14 (https://dejure.org/2015,25696)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 14.04.2015 - 8 Ca 91/14 (https://dejure.org/2015,25696)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 14. April 2015 - 8 Ca 91/14 (https://dejure.org/2015,25696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verringerung der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verringerungsverlangen der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers als rechtsmissbräuchlich bei zweckwidriger Ausübung seiner Rechte

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 TzBfG, § 8 Abs 2 S 2 TzBfG, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG, § 242 BGB
    Anspruch auf Teilzeitarbeit - geringfügige Verringerung der Arbeitszeit zur Neuverteilung der Arbeitszeit - Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Dass der Antrag auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist, ist unschädlich (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. vom 12. April 2011 - 9 AZR 19/10- AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; vom 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28).

    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber das Änderungsangebot nur einheitlich annehmen oder ablehnen (BAG vom 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - NZA 2009, 1207 (1209); vgl. auch ErfK-Preis, 14. Aufl., § 8 TzBfG Rn. 14 m. w. Nachw.).

    Der in § 8 TzBfG geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit soll den Wechsel von einer Vollzeit in eine Teilzeitbeschäftigung erleichtern (vgl. BT-Dr 14/4374, Seite 11, BAG vom 18. August 2009, a. a. O.).

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Andernfalls würde das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, der die Ansprüche aus § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 TzBfG nicht an ein bestimmtes Restarbeitszeitvolumen gebunden hat (vgl. BAG vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - NZA 2013, 1074 (1075); Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rn. 55).

    Dieser Linie folgt auch das BAG (vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - NZA 2013, 1074 (1075)) in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer unter massiver Veränderung der bisherigen Arbeitszeit die Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 3, 29 % anstrebte.

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Der Kläger hat jedoch gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sein Verringerungsverlangen mit einem konkreten Verteilungswunsch verbunden und sein Änderungsangebot somit von der Zustimmung der Beklagten zur gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig gemacht (vgl. BAG vom 18. Februar 2003, NZA 2003, 1392 (1394)).
  • ArbG Stuttgart, 23.11.2001 - 26 Ca 1324/01

    Teilzeitarbeit - Zustimmung des Arbeitgebers und Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Zum anderen handelt es sich um eine Klage auf Festlegung der Arbeitszeitverteilung durch die Beklagte kraft Ausübung des Direktionsrechts, welche als geschäftsähnliche Handlung gleich einer Willenserklärung gemäß § 894 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart vom 23. November 2001 - 26 Ca 1324/01- NZA 2002, 183 (184) unter Hinweis auf Grobys/Braun, NZA 2001, 1175 (1178)).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Dass der Antrag auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist, ist unschädlich (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. vom 12. April 2011 - 9 AZR 19/10- AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; vom 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28).
  • LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11

    Teilzeitverlangen - Rechtsmissbrauch - Verringerungsbegehren von 3,29% - freie

    Auszug aus ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14
    Es geht vielmehr darum, dass er die aufgrund äußere Umstände indizierte Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu erschüttern hat (so LAG Hessen vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11- Rn. 22, juris).
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