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ArbG Mannheim, 14.05.2020 - 10 Ca 23/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 14.05.2020 - 10 Ca 23/20
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2020 - 12 Sa 71/20
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 105/21
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2020 - 12 Sa 71/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 14. Mai 2020 (10 Ca 23/20) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg vom 14.05.2020 - Az.: 10 Ca 23/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, als Differenzlohn für Nachtschichtzuschläge an den Kläger 701, 49 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.12.2019 zu zahlen.
Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14. Mai 2020 (10 Ca 23/20) hat keinen Erfolg.