Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 14.11.2013 - 1 Ca 288/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 14.11.2013 - 1 Ca 288/13
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Protokollberichtigung
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14. November 2013 - Az.: 1 Ca 288/13 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.Die anwaltlich vertretene Beklagte verteidigte sich im Rechtsstreit 1 Ca 288/13 gegen eine Klage vom 16. Juli 2013, mit welcher sich der dortige Kläger gegen die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 5. Juli 2013 wandte sowie Feststellung eines ungekündigten Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses über den 5. Juli 2013 hinaus und Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits begehrte.
den Beschluss vom 14.11.2013 des Arbeitsgerichts, Az. 1 Ca 288/13, mit dem die Protokollberichtigung abgelehnt wird, aufzuheben und das Protokoll über die öffentliche Sitzung beim Arbeitsgericht Mannheim vom 10.09.2013 zu berichtigen gemäß dem Protokollberichtigungsantrag gemäß Schriftsatz vom 16.10.2013, I. Instanz.