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   ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14   

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https://dejure.org/2015,25697
ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14 (https://dejure.org/2015,25697)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 17.03.2015 - 8 Ca 233/14 (https://dejure.org/2015,25697)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 17. März 2015 - 8 Ca 233/14 (https://dejure.org/2015,25697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitarbeiterbeteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung von virtuellen Anteilen oder Aktienoptionen zum Zwecke der Liquiditätssicherung am laufenden Gewinn des Unternehmens; Partizipation der Mitarbeiter am Unternehmenswert im Falle des erfolgreichen Unternehmensverkaufs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 305 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 162 Abs 1 BGB
    Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen Geschäftsanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2015, 1287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wegen der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise zu füllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (vgl. jüngst BAG, 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 27 unter Hinweis auf BAG, 15. Oktober 2013 - 9 AZR 2/13 - Rn. 43, Juris).

    Denn hierbei handelt es sich - den Vortrag des Klägers zu Grunde gelegt - um einen unbeachtlichen Irrtum über die rechtlichen Folgen eines zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Inhalts (vgl. insoweit BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 28, Juris).

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BAG, 23. September 2014, a.a.O., Rn. 32 unter Hinweis auf BGH, 16. September 2009 - V ZR 244/04, Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 7/11

    Virtual Stock Options und von Phantom Stocks - Berücksichtigung bei

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Die Regelung des § 254 ZPO entbindet jedoch bezüglich der vorbereitenden Anträge auf Auskunft bzw. Versicherung nicht von den Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 254 Rn. 2; Geisler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. § 254 Rn. 7; LAG Baden-Württemberg, 17. Januar 2012 - 22 Sa 7/11 - Rn. 111, Juris).

    Wenn der gewinnträchtige Unternehmensverkauf gelingt, werden die beteiligten Mitarbeiter über die getroffene Beteiligungsvereinbarung ähnlich einem Gesellschafter zeitnah zügig am Kaufpreis wirtschaftlich beteiligt (vgl. hierzu näher, LAG Baden-Württemberg, 17. Januar 2012 - 22 Sa 7/11 - Rn. 114 f., Juris).

    Virtuelle Anteile oder Aktienoptionen beteiligen hingegen zum Zwecke der Liquiditätssicherung nicht am laufenden Gewinn des Unternehmens, sondern entfalten ihre Partizipation am Unternehmenswert in aller Regel nur im Falle des erfolgreichen Unternehmensverkaufs und haben somit einen höheren spekulativen Charakter (vgl. BAG, 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - Rn. 31, Juris; LAG Baden-Württemberg, 17. Januar 2012, a.a.O.; Löw/Glück, Der Betrieb 2015, Seite 187 (189 ff.)).

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Ausgangspunkt der Auslegung ist dabei in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. BAG, 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - NZA 2010, 170; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Juris).

    Ferner ist auch der mit dem Vertrag verfolgte Sinn und Zweck einzubeziehen, wobei hier allein auf die typischen und von redlichen Geschäftspartnern verfolgten Ziele abzustellen ist (vgl. BAG, 20. Januar 2010, a.a.O.).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    b) Für die Auslegung der vertraglichen Bestimmungen der ZV kommt es somit darauf an, wie die Klausel nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. BAG, 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154).

    Eine im Einzelfall etwa bestehende übereinstimmende Vorstellung der Vertragsparteien vom Inhalt der Klausel geht, wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis selbst einer abweichenden objektiven Auslegung vor, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. BAG, 24. September 2008, a.a.O.).

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Dagegen gewährt § 108 GewO keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - Rn. 13, Juris BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18 Juris; LAG Rheinland-Pfalz 13. Dezember 2012 - 3 Sa 175/12 - Rn. 47 Juris).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Dagegen gewährt § 108 GewO keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - Rn. 13, Juris BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18 Juris; LAG Rheinland-Pfalz 13. Dezember 2012 - 3 Sa 175/12 - Rn. 47 Juris).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    a) Nach der Rechtsprechung des BAG (21. November 2011 - 9 AZR 665/99 - Rn. 52 unter Hinweis auf 05. September 1995 - 9 AZR 660/94 - Juris; vgl. auch Geisler in Prütting/Gehrlein, a.a.O., § 254 Rn. 15) ist ein Anspruch auf Auskunft und Versicherung deren Richtigkeit gegenstandslos, wenn feststeht, dass der Gläubiger auf Grund der Auskunft keinesfalls etwas fordern könnte.
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    a) Nach der Rechtsprechung des BAG (21. November 2011 - 9 AZR 665/99 - Rn. 52 unter Hinweis auf 05. September 1995 - 9 AZR 660/94 - Juris; vgl. auch Geisler in Prütting/Gehrlein, a.a.O., § 254 Rn. 15) ist ein Anspruch auf Auskunft und Versicherung deren Richtigkeit gegenstandslos, wenn feststeht, dass der Gläubiger auf Grund der Auskunft keinesfalls etwas fordern könnte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2012 - 3 Sa 175/12

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Dagegen gewährt § 108 GewO keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - Rn. 13, Juris BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18 Juris; LAG Rheinland-Pfalz 13. Dezember 2012 - 3 Sa 175/12 - Rn. 47 Juris).
  • LAG München, 22.07.2014 - 9 Sa 255/14
    Auszug aus ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB nicht (LAG München, 22. Juli 2014 - 9 Sa 255/14 - Rn. 87 unter Hinweis auf BAG, 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - Juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 2/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

  • LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06

    Virtuelle Anteilsrechte bei Betriebsübergang

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 19 Sa 20/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung zur Beteiligung des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.03.2015 8 Ca 233/14 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags Ziff. 1 d) und des Antrags Ziff. 2 in Verbindung mit dem Antrag Ziff. 1 d) richtet.

    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.03.2015 - 8 Ca 233/14 - zurückgewiesen, soweit die Klage nicht zurückgenommen wurde.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17. März 2015 - Az.: 8 Ca 233/14 - wird abgeändert und die Beklagte verurteilt,.

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