Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 17.04.1997 - 3 Ca 94/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Redaktionsstatutes; Verstoß gegen die Pressefreiheit des Unternehmers; Beteiligung des Redaktionsrates an der Entscheidungsfindung über die Berufung eines zweiten Chefredakteurs ; Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 17.04.1997 - 3 Ca 94/96
- LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Papierfundstellen
- afp 1998, 240
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63
Schiedsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.08.1972 - 2 AZR 437/71
Aufgaben des Geschäftsführers - Übernhme durch Angestellten - Einheitlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57
Lastenausgleichsprätendentenstreit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17. April 1997 - 3 Ca 94/96 - wird zurückgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
Kündigung eines Redaktionsstatuts
1.) Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.04.1997 - 3 Ca 94/96 - teilweise abgeändert: Auf die Anträge zu Ziffer 2 wird festgestellt, dass die ündigung des Redaktionsstatuts des " M." vom 04.01.1996 rechtsunwirksam ist und das Redaktionsstatut ungekündigt fortbesteht.Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.04.1997 - 3 Ca 94/96 - wird auf die Berufung der Kl. abgeändert.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14.07.1997 - 3 Ca 94/96 - wie folgt abgeändert: .
- BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98
Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg
Arbeitsgericht Mannheim - 3 Ca 94/96 -.