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   ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20   

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ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20 (https://dejure.org/2021,66991)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 20.05.2021 - 14 Ca 135/20 (https://dejure.org/2021,66991)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 14 Ca 135/20 (https://dejure.org/2021,66991)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Ab dem Monat Oktober 2020 ist keine Entscheidung über die Anträge ergangenen, denn sie sind als Hilfsanträge für den Fall des Erfolgs des entsprechenden Bestandsschutzantrags auszulegen ebenso wie der Weiterbeschäftigungsantrag (vergleiche Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15).

    Ab dem Monat Oktober 2020 ist keine Entscheidung hierüber ergangenen und sie sind als Hilfsanträge für den Fall des Erfolgs des entsprechenden Bestandsschutzantrags auszulegen ebenso wie der Weiterbeschäftigungsantrag (vergleiche LAG Baden-Württemberg 30.12.2015-5 Ta 71/15).

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine erhebliche, im Einzelfall nicht gerechtfertigte Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung überwiegt (BAG 13.12.2007, 2 AZR 537/06; BAG 31.1.2019, 2 AZR 426/18).

    Es hat eine volle Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen (vergleiche BAG 31.1.2019, 2 AZR 426/18).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Auch ist schlüssig darzutun, dass die Personen, auf die die Aufgaben umverteilt werden, über hinreichend freie Arbeitszeitkapazitäten verfügen, um das zusätzliche Pensum ohne überobligationsmäßige Leistungen zu bewältigen (BAG 24.05.2012, 2 AZR 124/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Es hat eine Abwägung widerstreitender Grundrechtspositionen im Wege praktischer Konkordanz sowie eine Verhältnismäßigkeitprüfung mit einer Abwägung auf der Ebene der Angemessenheit statt zu finden (vergleiche LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021, 17 Sa 37/20).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Kundenlisten stellen im Allgemeinen für das betreffende Unternehmen einen wichtigen Bestandteil seines "Good Will" dar, auf dessen Geheimhaltung meist großer Wert gelegt wird (BGH, GRUR 2006, 1044).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine erhebliche, im Einzelfall nicht gerechtfertigte Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung überwiegt (BAG 13.12.2007, 2 AZR 537/06; BAG 31.1.2019, 2 AZR 426/18).
  • LAG Köln, 14.09.2020 - 2 Sa 358/20

    300,- EUR DSGVO-Schadensersatz für vergessene Online-PDF-Datei

    Auszug aus ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Hinsichtlich der Höhe des Schadens kommt es an auf die Intensität der Rechtsverletzung und es ist auch ein etwaiges Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vergleiche auch LAG Köln, 14.09.2020, 2 Sa 358/20).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 20. Mai 2021 (14 Ca 135/20) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim (Kammern Heidelberg) vom 20. Mai 2021, Aktenzeichen 14 Ca 135/20, wird abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 20. Mai 2021 (14 Ca 135/20) wird in den Ziffern 1 bis 5 und 7 des Tenors abgeändert.

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