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   ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19   

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https://dejure.org/2021,64256
ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19 (https://dejure.org/2021,64256)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 29.04.2021 - 1 BV 24/19 (https://dejure.org/2021,64256)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 29. April 2021 - 1 BV 24/19 (https://dejure.org/2021,64256)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Dazu gehören auch die zu erledigenden Arbeiten nach Anlieferung der Ware und deren Verbringung auf die Verkaufsfläche, die Waren-und Kabinenpflege, die Durchführung von Reinigungsarbeiten, das Aussortieren und Separieren von Kundenextrabestellungen usw. Diese Tätigkeiten sind körperlich-mechanisch und damit eine gewerbliche Tätigkeit im Tarifsinn (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 -, Rn 24).

    Gelangt er dabei zum Ergebnis, der Arbeitnehmer sei aufgrund der geänderten Tätigkeit einer anderen Vergütungsgruppe zuzuordnen, liegt eine Umgruppierung vor (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 8/14 -, Rn 16; BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 -, Rn 19).

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - der sich die erkennende Kammer anschließt - liegt eine Etagenkasse im Sinne der Beschäftigungsgruppe III des Entgelttarifvertrages vor, wenn ihr neben der räumlichen Zuständigkeit gegenüber den sonstigen Kassen weitergehende oder übergeordnete Funktionen zukommen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 -, Rn 33).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 8/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - Technische

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Gelangt er dabei zum Ergebnis, der Arbeitnehmer sei aufgrund der geänderten Tätigkeit einer anderen Vergütungsgruppe zuzuordnen, liegt eine Umgruppierung vor (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 8/14 -, Rn 16; BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 -, Rn 19).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Denn die Tätigkeit des Angestellten ist vorwiegend geistig und die des Arbeiters vorwiegend körperlich-mechanisch geprägt (BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 -, Rn 21).
  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Es sei auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen (BAG 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 -).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Da dem Betriebsrat bei der Einreihung von Arbeitnehmern in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung allerdings vom Gesetzgeber ein Mitbestimmungsrecht in Form einer Rechtskontrolle zubilligt wird und die Arbeitgeberin den Betriebsrat entsprechend beteiligt hat, nimmt die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (zuletzt Beschluss v. 23.02.2021 - 1 ABR 4/20 -, Rn. 26-28) auch zur Frage der Einreihung der in der KST beschäftigten Arbeitnehmer/-innen in die geltende Vergütungsordnung Stellung: Die Arbeitnehmer/-innen im KST sind in die Gehaltsgruppe G II 6 des Entgelttarifvertrages einzugruppieren.
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Dabei ist nicht auf den Zeit- und Aufwand der Einzelarbeit abzustellen, sondern eine umfassende Betrachtung anzustellen (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 -, Rn 69).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19
    Denn eine selbstständige Arbeit verlangt das Bestehen einer gewissen eigenen Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Leistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis, womit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs einhergeht, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung, oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen werden würde (BAG 09. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -, Rn 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 ./Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 29.04.2021, Az. 1 BV 24/19 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Ziffer 1a des Tenors des Beschlusses vom 29.04.2021 die Worte am Ende " vom 27.7.2017 " gestrichen werden.

    Das Arbeitsgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 29. April 2021, Az.: 1 BV 24/19 (vgl. nur Abl. 499 ff. der erstinstanzlichen Akte), auf den hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen im Einzelnen im Übrigen Bezug genommen wird, die Zustimmung des Betriebsrates hinsichtlich der Mitarbeiter des WST in die Lohntätigkeitsgruppe L I 3. Staffel 2. Alt der Tarifverträge über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmerinnen und Azubis des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 27. Juli 2017 bzw. der Mitarbeiter des KST in die Beschäftigungsgruppe G II. 6 Berufsjahr der Tarifverträge über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen ersetzt.

    Den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 29.04.2021 - Az.: 1 BV 24/19 aufzuheben und die Anträge zurückzuweisen.

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