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ArbG Marburg, 17.04.2009 - 2 Ca 76/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 17.04.2009 - 2 Ca 76/09
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09
- BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 115/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 17. April 2009 - 2 Ca 76/09 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 17. April 2009 - 2 Ca 76/09 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihr Grundvergütung gemäß der Vergütungsgruppe V b der Anlage 1 a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe rückwirkend ab 18. August 2006 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen.
- BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 115/10
Anforderungen an Berufungsbegründung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 17. April 2009 - 2 Ca 76/09 - wird im Umfang der Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe V b der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom 1. Mai 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen, als unzulässig verworfen.