Rechtsprechung
ArbG Marburg, 25.04.2008 - 2 Ca 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 5 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 3 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 5
Geringfügige Beschäftigung - Ausscheiden im laufenden Monat - fiktive Hochrechnung - Sozialversicherung - Lohnsteuer - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
400 Euro-Abrechnung - Kündigung vor Monatsende
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgabenpauschalen bei geringfügiger Beschäftigung: Keine Hochrechnung der Vergütung auf einen vollen Monat, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Monatsschluss endet oder keinen vollen (Kalender-) Monat gedauert hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
(Geringfügige Beschäftigung - Ausscheiden im laufenden Monat - fiktive Hochrechnung - Sozialversicherung - Lohnsteuer)
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Geringfügig Beschäftigte - 400-Euro-Grenze gilt auch bei Beginn/Ende der Beschäftigung während des Monats
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
ArbG Marburg widerspricht Geringfügigkeitsrichtlinien - 400-Euro-Grenze gilt auch bei Beginn oder Ende der Beschäftigung während des Monats
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Keine Überschreitung der 400-Euro-Grenze, wenn ein Minijobber seinen Monatslohn von ca. 350 EUR bereits nach zwei Wochen erarbeitet hat
Papierfundstellen
- DB 2008, 1104