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   ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06   

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https://dejure.org/2006,17597
ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06 (https://dejure.org/2006,17597)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 26.09.2006 - 2 Ca 155/06 (https://dejure.org/2006,17597)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 26. September 2006 - 2 Ca 155/06 (https://dejure.org/2006,17597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 3 Abs 2 EntgFG, § 27a SGB 5, § 17 MuSchG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Entgeltfortzahlung bei Unfruchtbarkeit und bei den Folgen einer hormonellen Heilbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung von einbehaltenem Mutterschaftsgeld, Urlaubsabgeltung und Krankenkassenrückerstattungsbeträgen; Verrechnung mit einem vermeintlichen Entgeltfortzahlungsrückerstattungsanspruch; Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer zur Beseitigung einer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfruchtbarkeit als Krankheit i. S. des Entgeltfortzahlungsrechts ? Arbeitsunfähigkeit in Folge einer hormonellen Heilbehandlung ist unverschuldet (auch bei anonymem Samenspender)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06
    Es handelt sich dabei um einen regelwidrigen Zustand des Körpers, der damit als Erkrankung im arbeitsrechtlichen wie auch im sozialrechtlichen Sinne anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1987, 703; BSG NJW 1990, 2959; Schmitt, Kommentar zum Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rdz. 74; Münchner Kommentar/Schaub, 4. Aufl., § 616 Rdn. 38).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06
    Damit ist diese arbeitsvertragliche Regelung gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam (vgl. BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - DB 2006, 1959).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06
    Es handelt sich dabei um einen regelwidrigen Zustand des Körpers, der damit als Erkrankung im arbeitsrechtlichen wie auch im sozialrechtlichen Sinne anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1987, 703; BSG NJW 1990, 2959; Schmitt, Kommentar zum Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rdz. 74; Münchner Kommentar/Schaub, 4. Aufl., § 616 Rdn. 38).
  • LAG Hessen, 14.05.2007 - 18 Sa 1900/06

    Aufrechnung, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2006 - 2 Ca 155/06 - abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2006 - 2 Ca 155/06 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • ArbG Essen, 17.01.2008 - 1 Ca 1805/07

    Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfruchtbarkeit, künstliche

    (3) Noch weitergehend wird vertreten abweichend von § 27 a SGB V könne auch eine künstliche Befruchtung erfolgen, wenn die Samenzelle nicht vom Ehemann der Arbeitnehmerin stamme (so ArbG Marburg v. 26.9.2006, Az. 2 Ca 155/06, DB 2006, 2298 unter I 2 der EntschGr., ähnlich wohl Kohte/Nebe, jurisPR-ArbR 21/2007, Anm. 2, unter C), bzw. die Entscheidung zur künstlichen Insemination sei in keinem Fall ein Verschulden gegen sich selbst (so ArbG Düsseldorf v. 5.6.1986, Az. 2 Ca 1567/86, NJW 1986, 2394; offenbar auch MüKo-BGB-Müller-Glöge, a.a.O., § 3 EFZG, Rn. 44, allerdings unter Zitierung der Ansicht oben (2)).
  • ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07

    Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingten Folgen einer

    Gegen eine Verjährung ihrer Forderung aus dem Jahr 2003 spreche auch der Umstand, dass die Klägerin im Vorprozess 2 Ca 155/06 mit ihrer Forderung gegen die damaligen Klageforderungen der Beklagten aufgerechnet habe.
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