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   ArbG Marburg, 26.11.2010 - 2 Ca 123/10   

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https://dejure.org/2010,29547
ArbG Marburg, 26.11.2010 - 2 Ca 123/10 (https://dejure.org/2010,29547)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 26.11.2010 - 2 Ca 123/10 (https://dejure.org/2010,29547)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 26. November 2010 - 2 Ca 123/10 (https://dejure.org/2010,29547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines einmal erworbenen Kündigungsschutzes auch in einem neuen Arbeitsverhältnis an der nächsten Universität bei Begründung mehrerer Arbeitsverhältnisse an verschiedenen Universitäten; Bestehen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die einmal erworbene Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz geht bei Beschäftigung in engem Zusammenhang zum früheren Arbeitsverhältnis in einem neuen Arbeitsverhältnis beim selben Dienstherrn nicht verloren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus ArbG Marburg, 26.11.2010 - 2 Ca 123/10
    37 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen auf die Wartezeiten nach § 1 Abs. 1 KSchG auch Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber angerechnet werden, sofern das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG v. 19.06.2007, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; m.w.N.).

    Alleine durch den Wechsel zur P.-Universität in M. mit einem direkt anschließenden Arbeitsverhältnis verlor er diesen Kündigungsschutz nicht, da auch das neue Arbeitsverhältnis mit dem beklagten Land abgeschlossen wurde (vgl. auch BAG v. 19.06.2007, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 2 c und d der Gründe).

    Schon § 4 TzBfG steht der Wertung entgegen, eine solche unterschiedliche Arbeitszeit als entscheidenden Gesichtspunkt für eine Abgrenzung anzusehen (vgl. auch BAG v. 19.06.2007, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 2 e der Gründe).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Auch hier wäre substantiierter Vortrag der Antragstellerin erforderlich gewesen, um den Vorwurf der Antragsgegnerin zu entkräften, die Antragstellerin habe sich nicht an bestehende Rechtsprechung gehalten wie die Entscheidung zur Probezeitvereinbarung des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. November 2010 (2 Ca 123/10).
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