Rechtsprechung
   ArbG Minden, 27.08.2019 - 1 Ca 73/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,89317
ArbG Minden, 27.08.2019 - 1 Ca 73/19 (https://dejure.org/2019,89317)
ArbG Minden, Entscheidung vom 27.08.2019 - 1 Ca 73/19 (https://dejure.org/2019,89317)
ArbG Minden, Entscheidung vom 27. August 2019 - 1 Ca 73/19 (https://dejure.org/2019,89317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,89317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Minden, 27.08.2019 - 1 Ca 73/19
    Wird - wie hier - schriftliche Geltendmachung gefordert, ist dem Geltendmachungsschreiben eine Bezifferung der Forderung (lediglich dann) nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder sie ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. hierzu statt aller nur BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 = NZA 2013, 815 Rdnr. 21; Urteil vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14 = NZA 2016, 709 Rdnr. 45 sowie Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Aufl., § 209 Rdnrn. 32 ff., ausführlich auch Bredemeier/Neffke-Gerrets, TVöD/TV-L, 5. Aufl., § 37 TVöD Rdnrn. 18 ff.; alle m. w. N.).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Minden, 27.08.2019 - 1 Ca 73/19
    Wird - wie hier - schriftliche Geltendmachung gefordert, ist dem Geltendmachungsschreiben eine Bezifferung der Forderung (lediglich dann) nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder sie ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. hierzu statt aller nur BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 = NZA 2013, 815 Rdnr. 21; Urteil vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14 = NZA 2016, 709 Rdnr. 45 sowie Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Aufl., § 209 Rdnrn. 32 ff., ausführlich auch Bredemeier/Neffke-Gerrets, TVöD/TV-L, 5. Aufl., § 37 TVöD Rdnrn. 18 ff.; alle m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht