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   ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17   

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ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17 (https://dejure.org/2018,54808)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17 (https://dejure.org/2018,54808)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11. September 2018 - 15 Ca 4827/17 (https://dejure.org/2018,54808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    RL 2008/104/EG Art. 5 Abs. 3; AÜG § 8 Abs. 2 S. 1, § 10 Abs. 4 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ArbGG § 46 Abs. 2, § 61 Abs. 1
    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerüberlassung - Vergütungsansprüche wegen Equal-Pay-Grundsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 20.05.2014 - 6 Sa 76/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Equal pay

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
    a) Insbesondere genügt § 8 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AÜG bzw. §§ 10 Abs. 4 Satz 2, 9 Ziff. 2 AÜG der Vorgabe von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG, wonach Abweichungen nur "unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern" erfolgen dürfen (LAG Nürnberg v. 20.05.2014 - 6 Sa 76/14 - BeckRS 2015; ArbG Gießen v. 14.02.2018, a.a.O.; a.A. Wank, BB 2018, 1909, 1915 m.w.N. zum Streitstand).

    Auch im Fall der Bezugnahme wird der Schutz durch die Ausgewogenheit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechte und -pflichten, wie sie die Tarifparteien aushandeln, erreicht (LAG Nürnberg v. 20.05.2014, a.a.O., mit Verweis auf BAG v. 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - juris).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
    Die Inhaltskontrolle ist nur für von Rechtsvorschriften - auch von Tarifverträgen - abweichende Regelungen eröffnet (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB), was jedenfalls im Falle der vorliegenden Globalverweisung auf einen gesamten Tarifvertrag der AGB-Kontrolle entgegensteht (vgl. BAG v. 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 - NZA 2005, 475 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
    Auch im Fall der Bezugnahme wird der Schutz durch die Ausgewogenheit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechte und -pflichten, wie sie die Tarifparteien aushandeln, erreicht (LAG Nürnberg v. 20.05.2014, a.a.O., mit Verweis auf BAG v. 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - juris).
  • ArbG Gießen, 14.02.2018 - 7 Ca 246/17

    Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche, abgeschlossen zwischen dem

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
    Zwischen den Parteien besteht kein Streit, dass es sich um einen einschlägigen Tarifvertrag handelt, der bei beiderseitiger Tarifgebundenheit auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden würde, ebenso wenig, dass die in der Mindestlohnverordnung für die Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage von § 3a AÜG festgesetzten Mindeststundenentgelte eingehalten sind (zu letzterem und ebenfalls zu den Tarifverträgen BAP/DGB-Tarifgemeinschaft ausführlich ArbG Gießen v. 14.02.2018 - 7 Ca 246/17 - juris).
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 131/19

    Equal pay - Inbezugnahme tariflicher Regelungen - vergleichbarer Arbeitnehmer

    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11. September 2018 - 15 Ca 4827/17 - teilweise abgeändert:.
  • LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18

    Equal-Pay - Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern - Richtlinienkonformität -

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen.

    15 Ca 4827/17, wird aufgehoben.

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen.

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