Rechtsprechung
ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Hausmeisterwohnung bei Einordnung der Hausmeisterwohnung als Werkdienstwohnung; Anwendung mietrechtlicher Sondervorschriften auf eine Werkdienstwohnung
- arbeitsrechtsiegen.de
Hausmeisterdienstwohnung - Mieterhöhung bei Werkdienstwohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung Werkdienst- und Werkmietwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Werkdienstwohnung und Mieterhöhung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nach einem Betriebsübergang stehen dem bisherigen Arbeitgeber keine Rechte aus einem Mietverhältnis hinsichtlich einer Werkdienstwohnung mehr zu
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden
Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12
Die Kündigung etwa nur der Verpflichtung zur Wohnungsnahme wäre eine unzulässige Teilkündigung (BAG Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).Eine Änderung allein der Dienstwohnungsvergütung bzw. eine Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften führte also zu einem Eingriff auch in das arbeitsvertraglich festgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, das grundsätzlich nur nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geändert werden kann (vgl. auch BAG Urteil vom 23. August 1989, a. a. O.).
- BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92
Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12
Insgesamt widerspricht also das vorgegebene Instrumentarium der Mieterhöhung nach Maßgabe der §§ 557 ff BGB einerseits wie auch das einseitige Kündigungsrecht des Mieters der arbeitsrechtlichen Einbindung der Wohnungsüberlassung und der Notwendigkeit der Wohnungsnahme zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsleistung (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1992 - 1 AZR 308/92 - juris).