Rechtsprechung
   ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49458
ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12 (https://dejure.org/2012,49458)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 9 Ca 663/12 (https://dejure.org/2012,49458)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 9 Ca 663/12 (https://dejure.org/2012,49458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Hausmeisterwohnung bei Einordnung der Hausmeisterwohnung als Werkdienstwohnung; Anwendung mietrechtlicher Sondervorschriften auf eine Werkdienstwohnung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Hausmeisterdienstwohnung - Mieterhöhung bei Werkdienstwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Werkdienst- und Werkmietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Werkdienstwohnung und Mieterhöhung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach einem Betriebsübergang stehen dem bisherigen Arbeitgeber keine Rechte aus einem Mietverhältnis hinsichtlich einer Werkdienstwohnung mehr zu

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12
    Die Kündigung etwa nur der Verpflichtung zur Wohnungsnahme wäre eine unzulässige Teilkündigung (BAG Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Eine Änderung allein der Dienstwohnungsvergütung bzw. eine Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften führte also zu einem Eingriff auch in das arbeitsvertraglich festgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, das grundsätzlich nur nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geändert werden kann (vgl. auch BAG Urteil vom 23. August 1989, a. a. O.).

  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12
    Insgesamt widerspricht also das vorgegebene Instrumentarium der Mieterhöhung nach Maßgabe der §§ 557 ff BGB einerseits wie auch das einseitige Kündigungsrecht des Mieters der arbeitsrechtlichen Einbindung der Wohnungsüberlassung und der Notwendigkeit der Wohnungsnahme zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsleistung (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1992 - 1 AZR 308/92 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht