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ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
ArbGG § 46 Abs. 2; SGB X § 115; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1; ZPO § 46 Abs. 2, § 138 Abs. 3, Abs. 4, § 313 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 1
Widerlegung des Vorliegens einer Anlasskündigung bei Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit - rewis.io
Widerlegung des Vorliegens einer Anlasskündigung bei Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18
- LAG Nürnberg, 04.07.2019 - 5 Sa 115/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 270/97
Ordentliche Kündigung (außerhalb KSchG)
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18
Bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und dem Ausspruch der Arbeitgeberkündigung kommt zwar ein sogenannter Anscheinsbeweis in Betracht, sofern der Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von der bevorstehenden oder vorliegenden Erkrankung des Arbeitnehmers hat (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 270/97 - LAG Rheinland-Pfalz vom 20.05.2015 - 7 Sa 694/14 -).Den Anscheinsbeweis kann der Arbeitgeber jedoch dadurch entkräften, dass er Tatsachen vorträgt und im Bestreitensfalle beweist, aus denen sich ergibt, dass andere Gründe als die bevorstehende oder vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers seinen Kündigungsentschluss maßgeblich determiniert haben (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 270/97 - BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -).
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18
Den Anscheinsbeweis kann der Arbeitgeber jedoch dadurch entkräften, dass er Tatsachen vorträgt und im Bestreitensfalle beweist, aus denen sich ergibt, dass andere Gründe als die bevorstehende oder vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers seinen Kündigungsentschluss maßgeblich determiniert haben (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 270/97 - BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 7 Sa 694/14
Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18
Bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und dem Ausspruch der Arbeitgeberkündigung kommt zwar ein sogenannter Anscheinsbeweis in Betracht, sofern der Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von der bevorstehenden oder vorliegenden Erkrankung des Arbeitnehmers hat (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 270/97 - LAG Rheinland-Pfalz vom 20.05.2015 - 7 Sa 694/14 -).
- LAG Nürnberg, 04.07.2019 - 5 Sa 115/19
Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit
Das Urteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 13.02.2019 mit dem Aktenzeichen 2 Ca 3819/18 wird aufgehoben.