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   ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21   

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https://dejure.org/2021,35965
ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21 (https://dejure.org/2021,35965)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 23.04.2021 - 8 BV 24/21 (https://dejure.org/2021,35965)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 23. April 2021 - 8 BV 24/21 (https://dejure.org/2021,35965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Einigungsstelle - Corona Sonderzahlung

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Leistungen, Versorgung, Mitbestimmungsrecht, Sonderzahlung, Mitbestimmung, Arbeitgeber, Beteiligung, Vorstand, Zustimmung, Ausland, Betriebsratsmitglied, Mitbestimmung des Betriebsrats, Mitbestimmung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich gegebenenfalls für unzuständig erklären kann (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 2/89).
  • LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17

    Aktienoptionen, Mitbestimmungsrecht ausländische Muttergesellschaft

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Auch die Konstellation, über die das LAG München mit Beschluss vom 11.08.2017 (9 TaBV 34/17) entschieden hat, ist aus Sicht des Gerichts mit der vorliegenden Konstellation gerade nicht vergleichbar.
  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 124/14

    Wirksamkeit des Beschlusses des Betriebsrats über die Einleitung eines

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Damit wird eine demokratischen Grundprinzipien gerecht werdende Willensbildung des Betriebsrats gewährleistet und der Gefahr einer Überrumpelung einzelner Betriebsratsmitglieder bei der Beratung und anschließenden Abstimmung entgegengewirkt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht 12.03.2015 - 5 TaBV 124/14).
  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14

    Einigungsstelle; Bildungsmaßnahme; Differenzierung zwischen betrieblicher und

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14).
  • LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21

    Einigungsstelle - Konzernentscheidung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Eine Entscheidung ihrer Gesellschafter muss sich die Gesellschaft zurechnen lassen (vgl. LAG Nürnberg 13.01.2021 - 6 TaBV 1/21).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    Der für den Betriebsrat gestellte Antrag ist als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 ABR 12/05).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21
    In der Konstellation über die das BAG mit Beschluss vom 12.06.2019 (1 ABR 57/17) entschieden hat, ging es nicht um Geldmittel, sondern um Aktienoptionen.
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Beschwerde und Anschlussbeschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23.04.2021, 8 BV 24/21, werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23.04.2021, Az. 8 BV 24/21, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichte Nürnberg vorn 23.04.2021, Az. 8 BV 24/21, wird abgeändert.

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