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   ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07   

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ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07 (https://dejure.org/2008,34027)
ArbG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07 (https://dejure.org/2008,34027)
ArbG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 Ca 1904/07 (https://dejure.org/2008,34027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche Beschränkungen der Außenvertretungsmacht des Bürgermeisters der Gemeinde im Privatrecht nach der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA); Rechtmäßigkeit der (fristlosen) Kündigung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Naumburg, 28.10.2004 - 2 Ca 1234/04
    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    § 70 Abs. 1 GO-LSA enthält im Privatrecht eine materielle Vorschrift über die Beschränkung der Außenvertretungsmacht des Bürgermeisters der Gemeinde (Bestätigung) der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Naumburg, Urteil vom 28.10.2004 - 2 Ca 1234/04 -).

    Bei der Regelung des § 70 Abs. 1 GO-LSA handelt es sich im Rahmen der Abgabe von privatrechtlichen Erklärungen nicht um eine Formvorschrift i.S.v. § 125 BGB , sondern um eine materielle Vorschrift über die Beschränkung der Außenvertretungsmacht der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde (Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 28.10.2004 - 2 Ca 1234/04 -).

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Darauf, ob die sonstige Unwirksamkeit der Kündigung Folge eines Verstoßes gegen eine Schutznorm zugunsten des Arbeitnehmers ist, kommt es nicht an (fraglich nach BAG, Urteil vom 10.11.1994 - 2 AZR 207/99 - AP Nr. 24 § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Mit der Rechtsprechung des BAG zur inhaltsgleichen Vorschrift der niedersächsischen GO ist die Regelung in § 70 Abs. 1 GO-LSA aber als materielle Vorschrift über die Beschränkung der Außenvertretungsmacht der Bürgermeister der Gemeinde zu verstehen, die diese zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen beachten müssen, um wirksam für die Gemeinde im Privatrechtsverkehr handeln zu können (BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 7 AZR 180/87 - AP Nr. 6 zu § 174 BGB ).
  • RG, 23.12.1913 - VII 403/13

    Landgemeinden; Kündigung von Verträgen

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    VII 403/13 - RGZ 83, 396 die Eigenschaft eines einseitigen Verpflichtungsgeschäfts absprechen.
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Die fehlende Mitwirkung der Gemeindevertretung hat keinen Einfluss auf die dem Bürgermeister zustehende Vertretungsmacht, sondern berührt nur die von der Außenvertretung zu trennende interne Pflichtenbindung (Abstraktionsprinzip; BAG, Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 389/00 - AP Nr. 41 zu § 9 KSchG 1969 m.w.N.; ErfK-Müller-Glöge, 8. Auflage, § 620 BGB, Rz. 25).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Bezüglich des hilfsweise, für den Fall des Obsiegens, geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruchs schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Großen Senats des BAG (Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/81 - DB 1985, 2197) an, dass ein Arbeitnehmer nach Obsiegen mit seiner Kündigungsschutzklage 1. Instanz einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hat, da insoweit ein überwiegendes schützenswertes Interesse des Arbeitnehmers besteht.
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 21.09.2000 - 2 AZN 576/00 -RzK I 11 a Nr. 31), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann aber das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers nur dann aufgelöst werden, wenn die Kündigung allein sozialwidrig ist.
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Dies gilt insbesondere für die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - AP Nr. 2 zu § 180 BGB; Urteil vom 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; KR-Friedrich, a.a.O., § 13 KSchG, Rz. 289).
  • BAG, 04.02.1987 - 7 AZR 583/85

    Fristlose Kündigung eines Prüfers in einem kommunalen Rechnungsprüfungsamt wegen

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Dies gilt insbesondere für die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - AP Nr. 2 zu § 180 BGB; Urteil vom 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; KR-Friedrich, a.a.O., § 13 KSchG, Rz. 289).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07
    Vielmehr können als "dringende Angelegenheiten" i.S.v. § 62 Abs. 4 GO-LSA nur solche Kündigungsangelegenheiten angesehen werden, die nach dem Sinn und Zweck dieser kommunalrechtlichen Vorschrift nur bei Vorliegen der besonderen Umstände in Betracht kommen, also beispielsweise dann, wenn ein Arbeitnehmer im Kommunaldienst sich besonders schwerwiegender und gefährlicher Tätlichkeiten schuldig macht, und weitere zu befürchten sind (BAG, Urteil vom 29.04.1977 - 4 AZR 778/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BAT bezüglich Art. 37 Abs. 2 BayGO; KR-Fischermeier, 8. Auflage, § 626 BGB, Rz. 352).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11

    Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde:

    Für das Außenverhältnis ist unerheblich, ob die Gemeindevertretung zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, ob dabei alle Formalien gewahrt wurden und was der Beweggrund für die Beschlussfassung war; rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister, dem nach der einschlägigen Gemeindeordnung das Alleinvertretungsrecht für die Gemeinde zusteht, sind für die Gemeinde regelmäßig auch dann verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen; die fehlende Mitwirkung der Gemeindevertretung hat keinen Einfluss auf die dem Bürgermeister zustehende Vertretungsmacht, sondern berührt nur die von der Außenvertretung zu trennende interne Pflichtenbindung (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.1984 - III ZR 47/83, BGHZ 92, 164, 169 = NJW 1985, 1778, juris Rn. 23; BGH, Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 155/96, WM 1998, 1097, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 17.04.1997 - III ZR 98/96, WM 1997, 2410, juris Rn. 8-12; BGH, Urt. v. 20.04.1966 - V ZR 50/65, WM 1866, 642 f., juris Rn. 12-14; BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 389/00, NJW 2002, 1287, juris Rn. 35; BAG, Urt. v. 14.11.1984 - 7 AZR 133/83, BAGE 47, 179 = NJW 1986, 2271, juris Rn. 27; OLG Brandenburg, Urt. v. 22.07.2009 - 3 U 122/08, ZMR 2011, 37, juris Rn. 21 a.E.; ArbG Naumburg, Urt. v. 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07, juris Rn. 29).

    Zum einen betrifft diese Bestimmung lediglich Verpflichtungsgeschäfte, zu denen eine Kündigungserklärung nicht gehört (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.07.2009 - 3 U 122/08, ZMR 2011, 37, juris Rn. 20; nicht überzeugend dagegen ArbG Naumburg, Urt. v. 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07, juris Rn. 31), zum anderen ist die Schriftform, die sich vorliegend schon aus § 568 Abs. 1 BGB ergibt, wie dargelegt, gewahrt.

  • ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Inhalts und Verbreitungsform

    Gleiches gilt, wenn unaufschiebbare rechtliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können (so die von beiden Parteien zitierte Entscheidung des Arbeitsgerichts Naumburg, 1 Ca 1904/07, Urteil vom 28.02.2008 - Juris).
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