Rechtsprechung
ArbG Neunkirchen, 29.07.2004 - 3 Ca 447/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,41174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Neunkirchen, 29.07.2004 - 3 Ca 447/04
- LAG Saarland, 09.03.2005 - 2 Sa 124/04
Wird zitiert von ...
- LAG Saarland, 09.03.2005 - 2 Sa 124/04
Unwirksame Einbeziehung einer Weihnachtssonderzahlung in Abfindungsvergleich
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Juli 2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Neunkirchen (3 Ca 447/04) dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, erstens an den Kläger 2.415,58 EUR brutto abzüglich eines in der Abfindungszahlung von 28.750 EUR brutto bereits enthaltenen Betrages für eine Weihnachtssonderzahlung in Höhe von 2.198,90 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. April 2004 zu zahlen, und zweitens dem Kläger für den Monat Dezember 2003 eine neue Lohnabrechnung zu erteilen unter Berücksichtigung des Weihnachtsgeldanspruchs in Höhe von 2.415,58 EUR brutto und einer Abfindung in Höhe von 26.551,10 EUR brutto.