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ArbG Neuruppin, 06.08.2008 - 2 Ga 9/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 06.08.2008 - 2 Ga 9/08
- ArbG Berlin, 06.08.2008 - 2 Ga 9/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - 15 SaGa 1829/08
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - 15 SaGa 1829/08
Kein Anspruch auf Offenhaltung der Stelle nach Abschluss eines Arbeitsvertrages …
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 06.08.2008 - 2 Ga 9/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 06.08.2008 (Geschäftsnummer: 2 Ga 9/08) dem Verfügungsbeklagten bei Meidung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes zu untersagen, vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren einen Anstellungsvertrag mit Frau S. K. als hauptamtliche Verbandsvorsteherin des W. T.- und A. abzuschließen und die Stelle als hauptamtlicher Verbandsvorsteher des W. T. und A. mit einem anderen Bewerber als ihm zu besetzen.