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   ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21   

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https://dejure.org/2021,59780
ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21 (https://dejure.org/2021,59780)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 14.12.2021 - 2 Ca 554/21 (https://dejure.org/2021,59780)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 2 Ca 554/21 (https://dejure.org/2021,59780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1.000 Euro Geldentschädigung aus Art. 82 DSGVO wenn ehemaliger Mitarbeiter nicht von Website des Arbeitgebers entfernt wird

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz, wenn Daten von ausgeschiedenen Mitarbeitern von Webseite nicht gelöscht werden

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 14.09.2020 - 2 Sa 358/20

    300,- EUR DSGVO-Schadensersatz für vergessene Online-PDF-Datei

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21
    Mit einer Entscheidung des LAG Köln vom 14.09.2020 (LAG Köln 14.09.2020, 2 Sa 358/20, juris) wurden der dortigen Klägerin 300, 00 Euro zugesprochen.
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Entscheidung vom 11.05.2021 (LAG Hamm vom 11.05.2021, 6 Sa 1260/20, juris) wegen verspäteter und unzureichender Datenauskunft einen Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro festgesetzt.
  • LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 84/21

    Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen ohne Anonymisierung

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21
    Unter Berücksichtigung vorstehender Rechtsprechung ist die Kammer ausdrücklich entgegen der Entscheidung des LG Köln vom 30.09.2021 (LG Köln vom 03.08.2021, 5 O 84/21, juris) sowie des Landgerichtes Bonn (LG Bonn vom 01.07.2021, 15 O 372/20, juris) davon ausgegangen, dass der Klägerin ein Schadensersatzanspruch in der ausgeurteilten Höhe zuzugestehen ist, da die Beklagte trotz des entsprechenden Begehrens der Klägerin über mehrere Monate hin deren Daten auf ihrer Internetseite nicht gelöscht hat.
  • LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 372/20

    Auskunftsanspruch gemäß DSGVO: Umfang und Höhe des Streitwerts

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21
    Unter Berücksichtigung vorstehender Rechtsprechung ist die Kammer ausdrücklich entgegen der Entscheidung des LG Köln vom 30.09.2021 (LG Köln vom 03.08.2021, 5 O 84/21, juris) sowie des Landgerichtes Bonn (LG Bonn vom 01.07.2021, 15 O 372/20, juris) davon ausgegangen, dass der Klägerin ein Schadensersatzanspruch in der ausgeurteilten Höhe zuzugestehen ist, da die Beklagte trotz des entsprechenden Begehrens der Klägerin über mehrere Monate hin deren Daten auf ihrer Internetseite nicht gelöscht hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 3 Sa 33/22

    Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden -

    Vielmehr hätte die Beklagte sämtliche Bildnisse des Klägers von sich aus spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers aus ihren Werbemedien entfernen müssen (vgl. ArbG Neuruppin 14. Dezember 2021 - 2 Ca 554/21 - ZD 2022, 396).
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