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   ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18   

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https://dejure.org/2018,67631
ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18 (https://dejure.org/2018,67631)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 13.09.2018 - 4 BV 15/18 (https://dejure.org/2018,67631)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 13. September 2018 - 4 BV 15/18 (https://dejure.org/2018,67631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18
    Es ist zwar zu berücksichtigen, dass eine Wahlvorschlagsliste ungültig ist, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07- zitiert nach juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 9 TaBV 74/15 - zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2016 - 9 TaBV 74/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18
    Es ist zwar zu berücksichtigen, dass eine Wahlvorschlagsliste ungültig ist, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07- zitiert nach juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 9 TaBV 74/15 - zitiert nach juris).
  • ArbG Oberhausen, 09.05.2018 - 3 BVGa 4/18
    Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18
    Die Wahlbewerber der Liste "Wir MIT EUCH" leiteten vor dem Arbeitsgericht P. mit Schriftsatz vom 03.05.2018 ein Beschlussverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das unter dem Aktenzeichen 3 BVGa 4/18 geführt wurde, mit dem Ziel ein, die Zulassung ihrer Vorschlagsliste zu anstehenden Betriebsratswahl durchzusetzen sowie den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl zu erreichen und diese zu verschieben.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18
    Nach Auffassung der Kammer ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur "schriftlichen" Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zitiert nach juris) auf die Vorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 2 WO zu übertragen.
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

    Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 13.09.2018 - 4 BV 15/18 - wird zurückgewiesen, wobei der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung aus Klarstellungsgründen wie folgt gefasst wird:.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 13.09.2018 - 4 BV 15/18 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

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