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   ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21   

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ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 (https://dejure.org/2021,31677)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 (https://dejure.org/2021,31677)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 3 Ca 321/21 (https://dejure.org/2021,31677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21
    Es muss gerade eine dem Arbeitsunfähigkeitsbegriff entsprechende ärztliche Bescheinigung ausgestellt worden sein (Arbeitsgericht Bonn Urteil v. 07.07.2021 Aktz. 2 Ca 504/21 m.w.N).

    Damit wäre es der Klägerin möglich gewesen, auf telefonischem Weg eine Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit durch ärztliches Zeugnis zu erlangen (vgl. Arbeitsgericht Bonn Urteil vom 07.07.2021 Aktz. 2 Ca 504/21).

    Damit handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, welche einer analogen Anwendung nicht zugänglich ist (s. BAG Urteil vom 10.05.2005 Aktz. 9 AZR 251/04 Rz 31; siehe auch Urteil Arbeitsgericht Bonn v. 07.07.2021, Aktz. 2 Ca 504/21 m.w.N.).

    Damit fehlt es aber an einer vergleichbaren Sachlage zu § 9 BUrlG (Urteil Arbeitsgericht Bonn vom 07.07.2021Aktz. 2 Ca 504/21 m w. N).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21
    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere urlaubsrechtliche Nicht-Anrechnungsregeln wie z. B. § 9 BUrlG, setzen, sind die allgemeinen Gefahrtragungsregelungen des BGB nicht anzuwenden (allgem. Rechtsprechung siehe nur BAG Urteil vom 10.05.2005 Aktz. 9 AZR 251/04, Juris,Rz. 30).

    Damit handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, welche einer analogen Anwendung nicht zugänglich ist (s. BAG Urteil vom 10.05.2005 Aktz. 9 AZR 251/04 Rz 31; siehe auch Urteil Arbeitsgericht Bonn v. 07.07.2021, Aktz. 2 Ca 504/21 m.w.N.).

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21
    Eine analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass ein gesetzlich ungeregelter Sonderfall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Reihenfolge verlangt wie die erfassten Fälle (BAG Urteil vom 05.06.2014 Aktz. 6 AZN 267/14, zitiert nach Juris Rn. 37).

    Zudem muss eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegen (BAG Urteil vom 05.06.2014Aktz. 6 AZN 267/14, Juris Rn. 37).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21
    Danach kommt eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG auf andere urlaubsstörende Ereignisse nur dann in Betracht, wenn typischerweise mit jeder Erkrankung eine mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbaren Beeinträchtigung vorliegt (vgl. BAG Urteil v. 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, Juris, Rn. 34).
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 - abzuändern und festzustellen, dass ihr noch zehn Urlaubstage aus dem Jahr 2020 zustehen.

    Die Beklagte beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 - zurückzuweisen.

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