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ArbG Offenbach, 08.08.2017 - 10 Ca 17/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 08.08.2017 - 10 Ca 17/15
- LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17 Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach a.M. vom 8. August 2017 - 10 Ca 17/15 - aufgehoben, soweit er den Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds in Bezug auf die Verpflichtung zur Erteilung von Gehaltsabrechnungen zurückgewiesen hat.
Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der Verpflichtung gemäß Ziff. 2 aus dem Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Offenbach a.M. vom 18. März 2015 - 10 Ca 17/15 -, nämlich dem Gläubiger Gehaltsabrechnungen für die Monate August 2014, September 2014, Oktober 2014, November 2014 sowie Dezember 2014 zu erteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro pro Monat, also insgesamt 1.000 Euro, verhängt.