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   ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15   

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https://dejure.org/2015,48801
ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15 (https://dejure.org/2015,48801)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 14.09.2015 - 2 BV 13/15 (https://dejure.org/2015,48801)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 14. September 2015 - 2 BV 13/15 (https://dejure.org/2015,48801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 100 ArbGG
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit einer Einigungsstelle maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen des Zurückweisungsgrundes der offensichtlichen Unzuständigkeit bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit einer Einigungsstelle maßgeblichen Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05

    Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (Hess. LAG, Beschluss v. 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05, juris, Rz. 23 m.w.N.).

    Die Erfüllung der formellen Voraussetzungen eines zulässigen Antrags nach § 253 ZPO schafft dagegen erst die Grundlage der Zuständigkeitsprüfung gemäß § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG - nunmehr § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG - und ist daher auch im Einigungsstellenbestellungsverfahren unbeschränkt zu überprüfen (Hess. LAG, Beschluss v. 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05, juris, Rz. 24 m.w.N.).

    aa) Ein Rechtsschutzinteresse besteht bei einem Gestaltungsantrag gemäß § 98 ArbGG - nunmehr § 100 ArbGG - nicht, wenn der Antragsteller zur Errichtung der Einigungsstelle nicht auf die gerichtliche Entscheidung angewiesen ist (Hess. LAG, Beschluss v. 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05, juris, Rz. 27 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 29.04.2014 - 4 TaBV 17/14

    Mitbestimmung - Umlaufplan

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Diese ist nur dann nicht zu bestellen, wenn an ihrer Unzuständigkeit keine ernsthaften rechtlichen Zweifel möglich sind (Hess. LAG, Beschluss v. 29. April 2014 - 4 TaBV 17/14, juris, Rz. 16 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (Hess. LAG, Beschluss v. 01. August 2006 - 4 TaBV 111/06, juris, Rz. 31 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Andererseits vermeidet sie eine Verkomplizierung der Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse in der Einigungsstelle sowie unverhältnismäßige Kosten durch die Heranziehung mehrerer externer Beisitzer (Hess. LAG, Beschluss v. 13. September 2005 - 4 TaBV 86/05, juris, Rz. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 2015 begründet, dass im Einzelfall ein solches Initiativrecht des Betriebsrats bestehen kann (LAG Berlin Brandenburg, Beschluss v. 22. Januar 2015 - 10 TaBV 1812/14 und 2124/14, BeckRS 2015, 68190).
  • LAG Hessen, 30.09.2014 - 4 TaBV 157/14

    Voraussetzungen der Bildung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des letzten Anhörungstermins (Hess. LAG, Beschluss v. 30. September 2014 - 4 TaBV 157/14, juris, Rz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15
    (1) Auch wenn das Bundesarbeitsgericht im Jahre 1989 entschieden hat, dass § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG den Betriebsrat nicht berechtigt, die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung zu verlangen und gegebenenfalls über den Spruch einer Einigungsstelle zu erzwingen (BAG, Beschluss v. 28. November 1989 - 1 ABR 97/88, juris, Rn. 23), und eine große Anzahl von Instanzgerichten und Literaturstimmen sich dieser Rechtsauffassung seitdem angeschlossen haben, ist nicht zu verkennen, dass auch und noch immer gegenläufige Ansichten vertreten werden.
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auf einen am 13. Februar 2015 eingegangenen Antrag der Beklagten ersetzte das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 2. Juni 2015 (- 2 BV 13/15 -) die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien.
  • ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16

    Kündigungsschutzantrag gegen die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung;

    Die Zustimmungsersetzung, die erstmals unter dem 13.02.2015 beim Arbeitsgericht Dortmund beantragt worden sei, dies unter dem Aktenzeichen 2 BV 13/15, sei deutlich verspätet und außerhalb der 2-Wochen-Frist.

    Die Entscheidung in dem Beschlussverfahren mit dem erstinstanzlichen Aktenzeichen 2 BV 13/15 habe für das vorliegende Verfahren präjudizielle Wirkung.

    Die Einhaltung der 2-Wochen-Frist sei auch in dem Beschlussverfahren mit dem erstinstanzlichen Aktenzeichen 2 BV 13/15 geprüft worden.

    Wie die Beklagte zurecht ausführt, ist auch die Frage, ob die 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB eingehalten wurde Gegenstand der Prüfungen im Zustimmungsersetzungsverfahren in allen Instanzen (erstinstanzliches Aktenzeichen: 2 BV 13/15) gewesen.

  • LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21

    Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung

    Im Übrigen besteht eine beachtliche Kritik an dieser Rechtsprechung (vgl. Kohte in Düwell, BetrVG, 5. Aufl. 2018, § 87 Rn. 20 und 72; DKKW-Klebe, BetrVG, 17. Aufl. 2020, § 87 Rn. 166; Byers, RdA 2014, 37) und durch den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 - Rn. 20 ff. eine abweichende Entscheidung, sodass ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht mehr "sofort" aus offensichtlichen Gründen verneint werden kann (in diesem Sinne bereits ArbG Offenbach, Beschluss vom 14.09.2015 - 2 BV 13/15).
  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Am 13.02.2015 leitete die Arbeitgeberin ein Beschlussverfahren ein, gerichtet auf die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Klägers (Aktenzeichen: 2 BV 13/15 - ArbG Dortmund = 13 TaBV 58/15 - LAG Hamm = 2 ABN 51/16 - BAG).
  • LAG Hessen, 17.11.2015 - 4 TaBV 185/15

    Umfang der Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. September 2015 - 2 BV 13/15 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. September 2015 - 2 BV 13/15 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • LAG Nürnberg, 17.09.2015 - 5 Ta 100/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ta 100/15 2 BV 13/15 (Arbeitsgericht Würzburg).

    Beschluss: Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 24.06.2015, Aktenzeichen: 2 BV 13/15, wird zurückgewiesen.

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