Rechtsprechung
ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 99 BetrVG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG
1. Jedenfalls dann, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, dass die Überlassung eines Arbeitnehmers vorübergehend ist, hat ein entleihender Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 BetrVG neben der beabsichtigten Dauer des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
1. Jedenfalls dann, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, dass die Überlassung eines Arbeitnehmers vorübergehend ist, hat ein entleihender Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 BetrVG neben der beabsichtigten Dauer des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Nach der neueren Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte (vgl. nur BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, DB 2013, 2629; Hess. LAG 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12 m. w. N.) kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs die Zustimmung zur Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers verweigern, wenn der Entleiher beabsichtigt, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen. - ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12
Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle …
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Die jeweils von der Antragstellerin beantragte Ersetzung der Zustimmung ist vom Arbeitsgericht Offenbach in einer Vielzahl von Verfahren zurückgewiesen worden (aus der Rechtsprechung der Kammer vgl. nur Beschluss vom 01.08.2012 - 10 BV 1/12, juris sowie zuletzt Beschluss vom 07.05.2014 - 10 BV 2/14). - LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 7 TaBV 2194/13
Einstellung Leiharbeitnehmer, nicht nur vorübergehend - …
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Mögliche Kostendifferenzen stellen keine sachlichen Gründe i. S. des § 100 Abs. 3 BetrVG dar (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2014 - 7 TaBV 2194/13, juris).
- BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09
Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße …
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG erfüllt haben (vgl. nur BAG 01.06.2011 - 7 ABR 117/09, NZA 2011, 1435, Rn. 17 m. w. N.). - LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12
Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung - …
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Jede Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in den Entleiherbetrieb stellt damit eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 BetrVG dar (vgl. nur BAG 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA, 2011, 871, Rdnr. 26). - BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Offensichtlich i. S. von § 100 Abs. 3 BetrVG heißt, dass der Arbeitgeber die sachlich betriebliche Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des betroffenen Arbeitnehmers grob verkannt hat (BAG 07.01.1977 - 1 ABR 55/75, AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Nach der neueren Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte (vgl. nur BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, DB 2013, 2629; Hess. LAG 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12 m. w. N.) kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs die Zustimmung zur Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers verweigern, wenn der Entleiher beabsichtigt, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen. - BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße …
Auszug aus ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
Im vorliegenden Fall hat zum einen die Antragstellerin nicht deutlich gemacht, dass sie mit Einreichung des Schriftsatzes vom 11. August 2014 nunmehr ihrer Unterrichtungspflicht nachkommen möchte (vgl. den ähnlichen Sachverhalt im Beschluss des BAG vom 09.03.2011 - 7 ABR 127/09, AP Nr. 51 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).