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ArbG Offenbach, 19.02.2014 - 10 Ca 439/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 19.02.2014 - 10 Ca 439/12
- LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14
Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 19. Februar 2014 - 10 Ca 439/12 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 19. Februar 2014 - 10 Ca 439/12 - wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 19. Februar 2014 - 10 Ca 439/12 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 407, 44 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01. August 2015 zu zahlen und festzustellen, dass ihm ab August 2015 über die in Höhe von 240, 69 EUR brutto monatlich bezahlte Betriebsrente hinaus eine weitere Betriebsrente, zahlbar jeweils monatlich zum Ultimo in Höhe von 203, 72 EUR brutto zusteht.
das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 19. Februar 2014 - 10 Ca 439/12 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 19. Februar 2014 - 10 Ca 439/12 - sind statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 lit. b ArbGG).