Rechtsprechung
   ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34733
ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11 (https://dejure.org/2012,34733)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 22.08.2012 - 10 BV 6/11 (https://dejure.org/2012,34733)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 22. August 2012 - 10 BV 6/11 (https://dejure.org/2012,34733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer wählen und zählen - auch nach dem MitbestG?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Bereits während des laufenden Wahlverfahrens zur Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz können einzelne Elemente des Wahlverfahrens der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden (BAG 25.08.1981 - 1 ABR 61/79, AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    cc) Aus der Gesetzesbegründung zur Einführung des aktiven Wahlrechts von Leiharbeitnehmern (BT-Drs. 14/5741 - zitiert bei BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972) ergibt sich dagegen zur Interpretation des § 9 MitbestG nichts Eindeutiges.
  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Es kann insoweit auf die Entscheidungen des BAG zu § 111 BetrVG (16.11.2004 - 1 AZR 642/03, AP Nr. zu 58 zu § 111 BetrVG 1972) verwiesen werden.
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Erforderlich ist ein Rückblick auf die bisherige personelle Stärke und eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung, wobei Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls nicht zu berücksichtigen sind (vgl. zu § 17 KSchG BAG 24.02.2005, 2 AZR 207/04, NZA 2005, 760 = AP Nr. 20 zu § 17 KSchG).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    b) Diese Auffassung bedarf vor dem Hintergrund der Entscheidung des BAG vom 18. Oktober 2011 (1 AZR 335/10, NZA 2012, 221) einer Neubewertung und im Ergebnis für diesen Fall einer von der Rechtsprechung des LAG und der bisherigen Rechtsprechung des BAG abweichenden Entscheidung.
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Dabei ist der 7. Senat des BAG für die Beamten, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass diese Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes - insbesondere bei der Anzahl der Freistellungen nach § 38 BetrVG - mitzuzählen sind (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10, NZA 2012, 519).
  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBV 4/10

    Bestellung eines Hauptwahlvorstands zur Durchführung von Aufsichtsratswahlen

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Auf die Beschwerde der in diesem Verfahren Beteiligten zu 12), 11), 5) und 13) wurde der Beschluss vom Hess. LAG (9 TaBV 4/10) am 29. Juli 2010 teilweise abgeändert und der Gesamtbetriebsrat verpflichtet, einen aus drei Mitgliedern bestehenden Hauptwahlvorstand zur Durchführung der Aufsichtsratswahlen nach dem MitbestG im Unternehmen der Beteiligten zu 16) zu bestellen (zu den insoweit ergangenen Entscheidungen vgl. Bl. 81 - 117 der beigezogenen Akte 1 BV 9/10 des ArbG H).
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07

    Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
    Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung muss der Hauptwahlvorstand die ihm bekannten Planungen des Arbeitgebers berücksichtigen; die zukünftige Entwicklung muss er nur berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat (LAG München, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07, Juris).
  • LAG Hessen, 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12

    Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG zählen bei der

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 14) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 22. August 2012 - 10 BV 6/11 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Offenbach hat den Antrag durch Beschluss vom 22. August 2012 - 10 BV 6/11 - zurückgewiesen, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Neubewertung der Frage, ob Leiharbeitnehmer als Arbeitnehmer im Sinne des § 9 MitbestG zu berücksichtigen seien, vorzunehmen sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht