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   ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65667
ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16 (https://dejure.org/2016,65667)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 28.04.2016 - 2 Ca 22/16 (https://dejure.org/2016,65667)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 28. April 2016 - 2 Ca 22/16 (https://dejure.org/2016,65667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Aktenoptionen und Restricted Stock Units bei der Berechnung einer Karenzentschädigung für die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG, Urteil v. 06. Juli 2011 - 4 AZR 424/09, AP TVG § 3 Nr. 51 Rz. 19).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG, Urteil v. 06. Juli 2011 - 4 AZR 424/09, AP TVG § 3 Nr. 51 Rz. 20).

    Die Erstellung eines Rechtsgutachtens ist den Gerichten verwehrt (BAG, Urteil v. 06. Juli 2011 - 4 AZR 424/09, AP TVG § 3 Nr. 51 Rz. 21).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 2 Sa 17/08

    Karenzentschädigung und Kfz-Zuschuss

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Dazu gehören neben Provisionen insbesondere auch Tantiemen, Boni und Belegschaftsaktien (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 14. Januar 2009 - 2 Sa 17/08, BeckRS 2011, 65940 [II.2. d.Gr.]).

    §§ 74 Abs. 2, 74b Abs. 2 HGB ist anerkannt, dass Belegschaftsaktien bzw. Bezüge aus arbeitsvertraglich geschuldeten Aktienprogrammen bei der Berechnung von Karenzentschädigungen zu berücksichtigen sind (s. LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 14. Januar 2009 - 2 Sa 17/08, BeckRS 2011, 65940 [II.2. d.Gr.]).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    (c) Der Kläger galt bei Abschluss des Arbeitsvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (BAG, Urteil v 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09, NZA 2010, 939).

    Sie hat nicht konkret darlegt, wie sie Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (zur abgestuften Darlegungslast, s. BAG, Urteil v 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09, NZA 2010, 939).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Die Kammer verkennt nicht, dass es einer Prozesspartei möglich sein muss, Tatsachen, die sie zum Zeitpunkt ihres Prozessvortrages nicht mehr weiß und auch nicht zumutbar durch Nachforschungen feststellen kann, mit Nichtmehrwissen zu bestreiten (BAG, Urteil v. 20. August 2014 - 7 AZR 924/12, AP TzBfG § 14 Nr. 121, Rz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil v. 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 56 Rz. 17 m.w.N.).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Das Verhalten nach Abschluss der Vereinbarung, auch das Prozessverhalten, ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam (BAG, Urteil v. 15. September 2009 - 3 AZR 173/08, NZA 2010, 342 m.w.N.).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Dabei ist für das Verständnis eines Klageantrages nicht am buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften und das Gericht ist gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG, Urteil v. 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09, BeckRS 2011, 72401 m.w.N.).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Eine eigene Verpflichtung des konzernangehörigen Arbeitgebers kann jedoch begründet werden, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Teilnahme des Arbeitnehmers an dem Aktienoptionsprogramm eines anderen Konzernunternehmens ausdrücklich oder konkludent vereinbaren (BAG, Urteil v. 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06, NZA 2008, 836 Rz. 17).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urteil v. 25. August 2010 - 10 AZR 275/09, NZA 2010, 1355 [BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09] m.w.N.).
  • LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16

    Aktienoptionsprogramm

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 26. April 2016 - 2 Ca 22/16 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgericht Offenbach am Main vom 28. April 2016 - 2 Ca 22/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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