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   ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16   

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https://dejure.org/2016,61955
ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16 (https://dejure.org/2016,61955)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 02.11.2016 - 3 Ca 223/16 (https://dejure.org/2016,61955)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 02. November 2016 - 3 Ca 223/16 (https://dejure.org/2016,61955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsabrechnung per eMail

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Erfüllung des Abrechnungsanspruchs des Arbeitnehmers durch in ein elektronisches Postfach zum Abruf eingestellte Lohnabrechnungen" von StB/RA/FAStR Simon Beyme, original erschienen in: Stbg 2019, 39 - 41.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15

    Verzugspauschale; Verzug

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16
    Um Wiederholungen zu vermeiden, kann auf die ausführliche Begründung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15 - juris sowie bei Diller, NZA 2015, 1095 ff verwiesen werden.
  • EuGH, 05.07.2012 - C-49/11

    Content Services - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16
    Das Erteilen einer Erklärung in Textform meint nicht die bloße Bereitstellung zum Abruf durch ein aktives Tun des Erklärungsempfängers, sondern die Aufgabe der jeweiligen Erklärung zur Übermittlung an deren Empfänger (Erman/Westermann, BGB, 14. Auflage, § 126 b BGB, Rn. 7 unter Hinweis auf BT-Drucks. 17/12637, 44; ebenso EuGH, Urteil vom 05.07.2012 - Rs.C-49/11 - Rn. 33 - juris -).
  • LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21

    Erteilung einer Lohnabrechnung; Erfüllung des Abrechnungsanspruchs i.S.d. § 362

    Besitzt der Arbeitnehmer keine einer dienstlichen E-Mailadresse, so kann ein Zugang einer elektronischen Erklärung, die dem Textformerfordernis genügt, nach nahezu einhelliger Ansicht im Schrifttum nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer sich mit dem Empfang elektronischer Erklärungen ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt hat (vgl. ArbG Oldenburg, Urt. v. 02.11.2016 - 3 Ca 223/16, juris; Kremer/Schmidt CR 228, 228 ff.; Noack/Kremer in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB Allgemeiner Teil / EGBGB, 4. Aufl. 2021, § 126 b BGB Rn. 23; Mansel in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 18. Aufl. 2021, § 1226 b BGB Rn. 3), was vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2017 - 5 Sa 1263/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 02.11.2016 - 3 Ca 223/16 - abgeändert:.
  • ArbG Dortmund, 04.12.2020 - 3 Ca 1606/20
    Vielmehr ist ein Zugang in Textform an den Erklärungsempfänger erforderlich (BT-Drucksache 17/12637, S.44; ArbG Oldenburg, 3 Ca 223/16, Rn. 46 - juris).

    Ein Zugang in elektronischer Form ist aber nur dann zu bejahen, wenn dieser Art des Zugangs ausdrücklich oder konkludent zugestimmt wurde (ErfK/Preis, § 127 BGB, Rn. 30b m.w.N.; Jauernig, § 126b BGB, Rn. 3; ArbG Oldenburg, 3 Ca 223/16, Rn. 46 - iuris).

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17
    Die erkennende Kammer folgt der Auffassung der Arbeitsgerichte Düsseldorf, Nürnberg und Oldenburg und des Landesarbeitsgerichts Köln wonach aus § 12a ArbGG in analoger Anwendung folge, dass die Durchsetzung eines Anspruchs nach § 288 Abs. 5 BGB im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz ausgeschlossen ist (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2017 - 14 Ca 3558/16; ArbG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2016 - 12 Ca 6016/15; ArbG Oldenburg; Urteil vom 02. November 2016 - 3 Ca 223/16; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04. Oktober 2017 - 5 Sa 229/17 ).
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