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ArbG Oldenburg, 20.10.2016 - 5 Ca 419/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 20.10.2016 - 5 Ca 419/15
- LAG Niedersachsen, 12.06.2017 - 8 Sa 1249/16
- BAG - 4 AZR 368/17 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 12.06.2017 - 8 Sa 1249/16
Eingruppierung eines Schiffsführers im Bereich Hunte und Weser
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 20. Oktober 2016 - 5 Ca 419/15 E - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 20.10.2016 - 5 Ca 419/15 E - aufzuheben und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger beginnend ab dem 1. Januar 2015 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 b für Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Küstenbereich und insbesondere Besatzungen von Schiffen und schwimmenden Geräten gemäß Bereich 1.1 des Teils 5 der Entgeltordnung des Bundes zu zahlen und etwaige Bruttonachzahlungsbeträge beginnend mit dem 1. Januar 2015 ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.