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   ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18 E   

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https://dejure.org/2019,46728
ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18 E (https://dejure.org/2019,46728)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 25.03.2019 - 4 Ca 97/18 E (https://dejure.org/2019,46728)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 25. März 2019 - 4 Ca 97/18 E (https://dejure.org/2019,46728)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - explizit noch einmal darauf hingewiesen, dass das Merkmal der selbstständigen Leistungen im Sinne der Entgeltgruppe 9a auf den Voraussetzungen der Entgeltgruppe 6 aufbaut, wonach gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sind.
  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18
    Ersichtlich ist der Vortrag des Klägers in der Klagebegründung durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - geprägt.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18
    Des Weiteren hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Begriff der selbstständigen Leistungen nicht verwechselt werden darf mit dem Begriff des selbständigen Arbeitens im Sinne von allein arbeiten, d. h. ohne direkte Aufsicht oder Lenkung durch Weisungen tätig zu sein (Bundesarbeitsgericht vom 22.4.2009 - 4 AZR 166/08).
  • LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 1 Sa 394/19

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25. März 2019 - 4 Ca 97/18 E - abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. März 2019 - 4 Ca 97/18 E - die Klage abgewiesen und maßgeblich darauf abgestellt, der Kläger habe nicht ausreichend substantiiert, dass er selbstständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung verrichte.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25. März 2019 - 4 Ca 97/18 E - abzuändern und festzustellen, dass der beklagte Landkreis verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 1. Januar 2017 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA) zu zahlen zzgl.

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