Rechtsprechung
ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 1 TzBfG
Diskriminierungsverbot; Mehrarbeitszuschläge; Teilzeitbeschäftigte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17
- LAG Niedersachsen, 06.11.2017 - 8 Sa 672/17
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 617/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17
Leistet der Arbeitgeber Überstundenzuschläge nur, wenn durch die Überstunden die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter überschritten wird, ist deshalb allein nach Maßgabe der Grundnorm des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG zu prüfen, ob hierdurch Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit benachteiligt werden (vgl. BAG v. 16.06.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (vgl. BAG v. 16.06.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
- BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11
Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs
Auszug aus ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 30.10.2012 - 1 AZR 794/11, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa). - EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
Auszug aus ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17
Eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG liegt nur vor, wenn bei gleicher Anzahl von Stunden, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die den Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher ist als die den Teilzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung (vgl. EuGH 15.12.1994 - C-399/92, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Teilzeit).
- LAG Niedersachsen, 06.11.2017 - 8 Sa 672/17
Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung in der Systemgastronomie
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 - 2 Ca 78/17 - wird zurückgewiesen.