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   ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15 Ö   

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https://dejure.org/2016,24146
ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15 Ö (https://dejure.org/2016,24146)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 10.02.2016 - 4 Ca 395/15 Ö (https://dejure.org/2016,24146)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 4 Ca 395/15 Ö (https://dejure.org/2016,24146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Behinderter - Nichteinstellung - nachträgliche Ergänzung der Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15
    Ausreichend ist, dass die Behinderung Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG v. 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - NZA 2011, 153 ff. unter Rdnr. 31).

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Seite die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat (so BAG v. 17.08.2010 - aaO. unter Rdnr. 32).

    Damit muss er Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren, als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung führten, und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war (BAG v. 17.08.2010 aaO. unter Rdnr. 45).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15
    § 15 II AGG enthält nur eine Rechtsfolgenregelung, für die Anspruchsvoraussetzungen ist auf § 15 I AGG zurückzugreifen (BAG v. 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013 498 ff. unter Rdnr. 30).

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG v. 24.01.2013 - aaO. unter Rdnr. 39).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15
    Eine nachträgliche Ergänzung oder Verschärfung sind ebenso unzulässig wie der spätere Verzicht auf einzelne Merkmale (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494 ff. unter Rdnr. 44).

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren, da nur so eine Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Artikel 33 Abs. 2 GG gerichtlich überprüft werden kann (BAG v. 07.04.2011 aaO. unter Rdnr. 41 ff.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 2 Sa 217/12

    Nichtbeantwortung von Stellenbewerbungen - Indiztatsache - dynamisches Team -

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 10.02.2016 - 4 Ca 395/15
    Die Nichtbeantwortung einer Stellenbewerbung kann in Verbindung mit anderen Indizien eine Indiztatsache für eine Diskriminierung i.S.d. § 1 AGG darstellen (LAG Schleswig-Holstein v. 13.11.2012 - 2 Sa 217/12 - juris unter Rdnr. 64).
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