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   ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13   

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ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13 (https://dejure.org/2013,43490)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13 (https://dejure.org/2013,43490)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 18. September 2013 - 2 Ca 180/13 (https://dejure.org/2013,43490)
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13

    Vergleichsentgelt - Branchenzuschlag - Darlegungslast des Verleihers

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Leiharbeitnehmer, der eine sogenannte "Equal-Pay"-Klage erhebt, zur Darlegung des Vergleichsentgelts nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Entleihers gemäß § 13 AÜG genügt (siehe BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N), kann nicht "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der der Verleiher zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge sich auf die Auskunft des Entleihers beruft (entgegen Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht sowie Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht).

    Denn allein die Vorlage der Auskunft eines Entleihers durch den Verleiher genügt nach Auffassung der Kammer entgegen der Ansicht der 6. Kammer des Arbeitsgerichts Oldenburg (Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht) sowie der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht) nicht, um das klägerseits bestrittene Vergleichsentgelt hinreichend darzulegen.

    Die genannten Arbeitsgerichte wollen diese Rechtsprechung nun "spiegelbildlich" auf den vorliegenden Fall übertragen (Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht, S. 6; Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht, S. 7).

    Denn dies sei bereits Gegenstand der Anfrage beim Entleiher gewesen, dem es vorbehalten sei, selbst zu definieren, welche seiner eigenen Arbeitnehmer mit dem Leiharbeitnehmer vergleichbar seien (siehe Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht, S. 7 f).

  • LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13

    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

    (aa) Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, sind spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar (ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, Rdnr. 39; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014, Anm. 1; a. A. ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, Rdnr. 31).
  • LAG Hamm, 15.01.2015 - 17 Sa 1266/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

    Entsprechend kommt es auf die Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des Vergleichsentgelts nicht an (dazu LAG Hamm 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13 - Rdnr. 118 ff., Juris; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13 - Rdnr. 38, Juris; ArbG Osnabrück 18.09.2013 - 2 Ca 180/13 - Rdnr. 37, Juris; a.A. ArbG Stuttgart 21.11.2013 - 24 Sa 43/98/13 - Rdnr. 27 ff., NZA-RR 2014, 65; ArbG Arnsberg 14.10.2013 - 2 Ca 39/13, abgeändert durch LAG Hamm 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13).
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