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ArbG Osnabrück, 29.02.2012 - 6 Ca 303/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 29.02.2012 - 6 Ca 303/11
- LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
- BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 29. Februar 2012 - 6 Ca 303/11 - wird insgesamt zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 29.02.2012 - 6 Ca 303/11 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 38.837,10 EUR brutto sowie 4.370,21 EUR netto abzüglich erhaltener Sozialleistungen in Höhe von 7.071,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz auf 32.977,49 EUR brutto sowie 4.370,21 EUR netto abzüglich erhaltener Sozialleistungen in Höhe von 6.155,58 EUR vom 02.08.2011 - 30.11.2011 und auf 38.837,10 EUR brutto sowie 4.370,21 EUR netto abzüglich erhaltener Sozialleistungen in Höhe von 7.071,85 EUR ab dem 01.12.2011 zu zahlen.das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 29.02.2012 - 6 Ca 303/11 - teilweise abzuändern und.