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   ArbG Paderborn, 04.04.2019 - 2 Ca 1602/18   

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ArbG Paderborn, 04.04.2019 - 2 Ca 1602/18 (https://dejure.org/2019,8902)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 04.04.2019 - 2 Ca 1602/18 (https://dejure.org/2019,8902)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 04. April 2019 - 2 Ca 1602/18 (https://dejure.org/2019,8902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ist der Arbeitnehmer langanhaltend erkrankt, besteht eine Obliegenheit des Arbeitgebers zur Belehrung des Arbeitnehmers über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen erst dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt und in der Lage ist, ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urlaub verfällt nach 15 Monaten auch ohne Belehrung des Arbeitgebers; § 7 Abs.3 BUrlG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Belehrung des Arbeitnehmers über seinen Urlaubsanspruch und Verfallfristen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Paderborn, 04.04.2019 - 2 Ca 1602/18
    Sie verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019 (Az: 9 AZR 541/15).

    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019 (Az: 9 AZR 541/15, PM Nr. 9 aus 19).

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 04.04.2019 - 2 Ca 1602/18
    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - NZA 2013, 326).
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