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   ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06   

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https://dejure.org/2007,30707
ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06 (https://dejure.org/2007,30707)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06 (https://dejure.org/2007,30707)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 2 Ca 1282/06 (https://dejure.org/2007,30707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mehrarbeitsvergütung, Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld, Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft, vertragliche Abänderung von Arbeitsvertragsbedingungen vor Beendigung der Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG, Nachwirkung, "andere Vereinbarung" nach § 4 Abs. 5 TVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 Abs. 1 BGB, §§ 3 Abs. 1 und 3, 4 Abs. 3 bis 5 TVG, MTV Einzelhandel NRW vom 25.07.2003, TV Sonderzahlungen Einzelhandel NRW vom 20.09.1996
    Mehrarbeitsvergütung, Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld, Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft, vertragliche Abänderung von Arbeitsvertragsbedingungen vor Beendigung der Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG, Nachwirkung, "andere Vereinbarung" nach § 4 Abs. 5 TVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdrängung einer zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeänderten arbeitsvertraglichen Regelung bis zum Ablauf der Tarifbindung durch den Tarifvertrag; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Regelung im Hinblick auf die Beseitigung von Nachwirkungen nach Ablauf der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    Von der generellen Unzulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05, NZA 2006, 1225; im Ergebnis auch BAG v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04, DB 2005, 2305).

    Es ist umstritten, ob eine gegen § 4 Abs. 3 TVG verstoßende Regelung nichtig ist oder ob sie durch die unmittelbar und zwingend geltende tarifliche Reglung nur verdrängt wird (vgl. BAG v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04, a.a.O.).

    Vertretbar - wenn auch dogmatisch gewagt - ist es auch, lediglich für den Zeitraum der beiderseitigen Tarifgebundenheit bis 31.12.2005 von einer Teilnichtigkeit gem. § 139 BGB auszugehen (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04, a.a.O.).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    § 4 Abs. 3 TVG lässt es nicht zu, dass Tarifbestimmungen über den Jahresurlaub mit einer betrieblichen Arbeitsplatzgarantie verglichen werden (vgl. BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 742/00, DB 2003, 742).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    Von der generellen Unzulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05, NZA 2006, 1225; im Ergebnis auch BAG v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04, DB 2005, 2305).
  • LAG Köln, 13.02.2006 - 2 Sa 1271/05

    Aufhebungsvertrag, Alkoholiker, Fürsorgepflicht

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    Jedoch unterliegen die Hauptpflichten des Vertrages gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht der AGB-Kontrolle (vgl. LAG Köln vom 13.02.2006 - 2 Sa 1271/05, juris), so dass die Unwirksamkeit der Vereinbarung gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB von vornherein ausscheidet.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    Bei Ende der Tarifbindung des Arbeitgebers - hier durch Begründung der OT-Mitgliedschaft ab dem 01.11.2004 - endet damit die vertragliche Anbindung an die dynamische Entwicklung der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen (vgl. BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, NZA 2006, 607).
  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 10 Sa 407/06

    Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich, Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus ArbG Paderborn, 09.02.2007 - 2 Ca 1282/06
    Hierfür sprechen auch die weiteren Begleitumstände bei Abschluss der Vereinbarung vom 01.03.2005 und insbesondere der von der Beklagten im März 2005 erklärte Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Hinblick auf den von der Klägerin abgeschlossenen Änderungsvertrag (vgl. auch LAG Hamm v. 30.10.2006 - 10 Sa 407/06, n. v.).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2007 - 18 Sa 508/07 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 9. Februar 2007 - 2 Ca 1282/06 - hinsichtlich der Zahlung von 372, 35 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 und der Gutschrift von zwei zusätzlichen Tagen für das Urlaubsjahr 2006 auf dem Urlaubskonto der Klägerin zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 9. Februar 2007 - 2 Ca 1282/06 - teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.

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