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   ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07   

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ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07 (https://dejure.org/2008,24598)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07 (https://dejure.org/2008,24598)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 2 Ca 1270/07 (https://dejure.org/2008,24598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist/ Vorsatz des Arbeitnehmers/ Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 339 - 345 BGB
    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist/ Vorsatz des Arbeitnehmers/ Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer außerordentlichen Kündigung oder einer ordentlichen Kündigung im Falle des Vorliegens einer Kündigung mit Wirkung in die Zukunft; Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist; Notwendigkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Der Vertragsbruch wird als eine vom Schuldner einseitig und ohne Willen des Gläubigers herbeigeführte faktische Vertragsauflösung gekennzeichnet (BAG vom 18.09.1991 - 5 AZR 650/99, NZA 1992, 215).

    Während für - zumindest einseitig vorformulierte - Vertragsstrafeversprechen allgemein anerkannt ist, dass ihre Verwirkung zumindest Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 Abs. 1 und 2 BGB voraussetzt, in diese also stets ein "einfaches" Verschuldenserfordernis hineinzulesen ist (statt aller: Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 7. Auflage [2007], §§ 339 - 345 BGB, Rdnr. 32), ist bei Vertragsstrafen für den Fall des Vertragsbruchs allgemein anerkannt, dass für die Verwirkung der Strafe (zumindest bedingter) Vorsatz vorausgesetzt wird (BAG vom 18.09.1991 - 5 AZR 650/90, NZA 1992, 215; LAG Berlin vom 06.12.1966 - 5 Sa 96/66, BB 1966, 1422; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 7. Auflage [2007], §§ 339 - 345 BGB, Rdnr. 32; Reichenbach, NZA 2003, 309).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (zuletzt etwa mit Urteilen vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; vom 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NZA 2007, 404; vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, NZA 2007, 1013) sind die Parteien eines Prozesses vom Kläger in der Klageschrift zu bezeichnen.
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Nach Auffassung der Kammer können und müssen insofern die vom BAG (Urteil vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05, NZA 2006, 791) zur arbeitgeberseitigen Kündigung herausgearbeiteten Grundsätze auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers übertragen werden.
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Ist nämlich für einen Arbeitnehmer ein vertraglicher Urlaubsanspruch begründet worden, ohne Einzelheiten zu regeln, ist im Zweifel anzunehmen, dass insoweit die Regelungen für den gesetzlichen Urlaubsanspruch - mithin auch die Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG - gelten sollen (LAG Köln vom 26.08.1998 - 7 Sa 352/98, juris; vgl. auch BAG vom 07.09.2004 - 9 AZR 587/03, A.u.A. 2005, 184 sowie vom 03.05.1994 - 9 AZR 522/92, NZA 1995, 476 jeweils für tarifliche Urlaubsansprüche).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (zuletzt etwa mit Urteilen vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; vom 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NZA 2007, 404; vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, NZA 2007, 1013) sind die Parteien eines Prozesses vom Kläger in der Klageschrift zu bezeichnen.
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Ist nämlich für einen Arbeitnehmer ein vertraglicher Urlaubsanspruch begründet worden, ohne Einzelheiten zu regeln, ist im Zweifel anzunehmen, dass insoweit die Regelungen für den gesetzlichen Urlaubsanspruch - mithin auch die Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG - gelten sollen (LAG Köln vom 26.08.1998 - 7 Sa 352/98, juris; vgl. auch BAG vom 07.09.2004 - 9 AZR 587/03, A.u.A. 2005, 184 sowie vom 03.05.1994 - 9 AZR 522/92, NZA 1995, 476 jeweils für tarifliche Urlaubsansprüche).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Wollte man sich - trotz §§ 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - vom Wortlaut des Vertragsstrafeversprechens entfernen und dieses nach seinem Sinn und Zweck dahin auslegen, dass die einseitige und unberechtigte Einstellung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist strafbewehrt sein soll (vgl. BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727 zu den berechtigten Interessen, die ein Arbeitgeber mit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe verfolgen kann), handelt es sich in der Sache um die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für einen Unterfall des - hier nicht erwiesenen - Vertragsbruchs.
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (zuletzt etwa mit Urteilen vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; vom 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NZA 2007, 404; vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, NZA 2007, 1013) sind die Parteien eines Prozesses vom Kläger in der Klageschrift zu bezeichnen.
  • LAG Berlin, 06.12.1966 - 5 Sa 96/66
    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Während für - zumindest einseitig vorformulierte - Vertragsstrafeversprechen allgemein anerkannt ist, dass ihre Verwirkung zumindest Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 Abs. 1 und 2 BGB voraussetzt, in diese also stets ein "einfaches" Verschuldenserfordernis hineinzulesen ist (statt aller: Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 7. Auflage [2007], §§ 339 - 345 BGB, Rdnr. 32), ist bei Vertragsstrafen für den Fall des Vertragsbruchs allgemein anerkannt, dass für die Verwirkung der Strafe (zumindest bedingter) Vorsatz vorausgesetzt wird (BAG vom 18.09.1991 - 5 AZR 650/90, NZA 1992, 215; LAG Berlin vom 06.12.1966 - 5 Sa 96/66, BB 1966, 1422; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 7. Auflage [2007], §§ 339 - 345 BGB, Rdnr. 32; Reichenbach, NZA 2003, 309).
  • LAG Köln, 26.08.1998 - 7 Sa 352/98

    Nichtregelung von Einzelheiten einer vertraglich vereinbarten Urlaubsregelung;

    Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07
    Ist nämlich für einen Arbeitnehmer ein vertraglicher Urlaubsanspruch begründet worden, ohne Einzelheiten zu regeln, ist im Zweifel anzunehmen, dass insoweit die Regelungen für den gesetzlichen Urlaubsanspruch - mithin auch die Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG - gelten sollen (LAG Köln vom 26.08.1998 - 7 Sa 352/98, juris; vgl. auch BAG vom 07.09.2004 - 9 AZR 587/03, A.u.A. 2005, 184 sowie vom 03.05.1994 - 9 AZR 522/92, NZA 1995, 476 jeweils für tarifliche Urlaubsansprüche).
  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 265/08

    Auslegung; Kündigung eines Arbeitnehmers

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18. Januar 2008 (2 Ca 1270/07) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18. Januar 2008 (2 Ca 1270/07) insoweit abzuändern,.

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