Rechtsprechung
ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten der Betriebsratsarbeit, Freistellungsanspruch, Kosten der Rechtsverfolgung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kosten der Betriebsratsarbeit, Freistellungsanspruch, Kosten der Rechtsverfolgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen den Betriebsnachfolger bei einem gegen einen Arbeitgeber vor einem Betriebsübergang eingeleiteten Beschlussverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
- LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12
- BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem …
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
Fehlt es daran, dann ist der Betriebsrat gerichtlich nicht wirksam vertreten, ein Prozessrechtsverhältnis kommt nicht zustande; für den Betriebsrat gestellte Anträge sind als unzulässig abzuweisen (vgl. LAG Hamm vom 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08 - juris m. w. N.).Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn über ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist und die Rechtsauffassung des Betriebsrats vertretbar erscheint (vgl. LAG Hamm vom 02.10.2009, a. a. O. m. w. N.).
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Betriebsrat zur Zeit der Beauftragung des Rechtsanwalts eine anwaltliche Hilfe bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich halten durfte (vgl. LAG Hamm vom 02.10.2009, a. a. O. m. w. N.).
- BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
In diesem Fall tritt der Erwerber als neuer Inhaber des von dem Beschlussverfahren betroffenen Betriebes auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch in die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - DB 2010, 2511; BAG vom 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - NZA 2009, 254; BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - NZA 2006, 803).Allein durch den Wechsel der Arbeitgeberin erledigt sich das anhängige Beschlussverfahren nicht (vgl. BAG vom 09.12.2008, a. a. O.), obgleich der Erwerber nach einem erfolgten Betriebsübergang die in dem Beschlussverfahren gerügten Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung grundsätzlich selbst nicht begangen haben kann.
- LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09
Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von …
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
Dieser soll angehalten wird, seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber aus dem BetrVG einzuhalten (vgl. LAG Köln vom 18.08.2010 - 11 Ta 336/09 - juris).
- LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von …
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
Somit liegt die Inanspruchnahme des Betriebsrats als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs vor (vgl. hierzu auch LAG Hamm vom 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06 - juris). - BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09
Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
In diesem Fall tritt der Erwerber als neuer Inhaber des von dem Beschlussverfahren betroffenen Betriebes auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch in die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - DB 2010, 2511; BAG vom 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - NZA 2009, 254; BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - NZA 2006, 803). - BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Auszug aus ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11
In diesem Fall tritt der Erwerber als neuer Inhaber des von dem Beschlussverfahren betroffenen Betriebes auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch in die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - DB 2010, 2511; BAG vom 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - NZA 2009, 254; BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - NZA 2006, 803).
- LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12
Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im …
Die Beschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin sowie die Anschlussbeschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.01.2012 - 2 BV 30/11 - werden zurückgewiesen.Die Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.01.2012 - 2 BV 30/11 - abzuändern und.
Der Betriebsrat beantragt, 1. die Beschwerde der Beteiligten zu 2. zurückzuweisen, 2. sowie unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.01.2012 - 2 BV 30/11 - die Beteiligte zu 3. als Gesamtschuldnerin mit der Beteiligten zu 2. zu verpflichten, den Betriebsrat von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 1.044,23 EUR gegenüber den Rechtsanwälten V1 und C2, H2 Straße 12, 12345 M1 aus der Rechnung vom 01.08.2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen 4 BV 58/10 und von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 2.214,59 EUR gegenüber den Rechtsanwälten V1 und C2, H2 Straße 12, 12345 M1 aus der Rechnung vom 01.08.2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen 4 BV 56/10 freizustellen.