Rechtsprechung
ArbG Passau, 03.01.2023 - 4 Ca 441/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
RVG § 48; RVGVV Nr. 1000 Abs. 1, Nr. 1003 Anm. 1
Prozesskostenhilfe - Höhe der Einigungsgebühr für Mehrvergleich - rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 08.08.2022 - 4 Ca 441/22
- ArbG Passau, 03.01.2023 - 4 Ca 441/22
- LAG München, 15.02.2023 - 11 Ta 28/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG München, 23.02.2022 - 6 Ta 20/22
Kostenfestsetzung, 1,0 Einigungsgebühr
Auszug aus ArbG Passau, 03.01.2023 - 4 Ca 441/22
Der Beteiligte zu 2 tritt dem, wie aus mehreren parallel laufenden Verfahren bekannt ist, unter Bezugnahme auf die fortgeführte Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München (z.B. Beschluss vom 23.02.2022 - 6 Ta 20/22) entgegen.Nach dieser ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa zuletzt Beschluss vom 23.02.2022, 6 Ta 20/22 m.w.N.) beträgt die Einigungsgebühr nach §§ 13, 49 RVG gemäß Nr. 1000 i.V.m. Nr. 1003 VV-RVG n.F. 1,0, wenn über den Gegenstand des Vergleichs ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
(vgl. im Einzelnen hierzu LAG München, Beschluss vom 23.02.2022, 6 Ta 20/22 m.w.N.).
Der Gesetzeszweck gebietet daher nicht die Festsetzung einer 1, 5-fachen Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG (vgl. im Einzelnen LAG München, Beschluss vom 23.02.2022, 6 Ta 20/22 m.w.N.).
bb) Auch nach der Neufassung des § 48 RVG ist Nr. 1003 VV-RVG weiter als Voraussetzung der gesetzlichen Gebührenhöhe zu beachten, die hier - da eine Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich noch geboten war - eine Gebühr von lediglich 1, 0 vorsieht (vgl. im Einzelnen LAG München, Beschluss vom 23.02.2022, 6 Ta 20/22 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 23.09.2022 - 2 WF 111/22
Höhe der Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Erweiterung der …
Auszug aus ArbG Passau, 03.01.2023 - 4 Ca 441/22
c) Entgegen der vom Beteiligten zu 1 angeführten Entscheidung des OLG Bamberg vom 23.09.2022 - 2 WF 111/22 führen weder der Gesetzeszweck der Nr. 1000 VV-RVG, die Beilegung von Streitigkeiten ohne Anrufung des Gerichts zu fördern und zu belohnen, noch die Formulierung in § 48 RVG n.F. zu einem Anspruch auf Festsetzung einer 1, 5-fachen Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG. - LAG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - 5 Ta 132/10
Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Nr 1003 RVG-VV
Auszug aus ArbG Passau, 03.01.2023 - 4 Ca 441/22
In diesem Fall liegt eine Befassung des Gerichts mit den Gegenständen vor, die es rechtfertigt, lediglich die 1, 0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV-RVG entstehen zu lassen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2010, 5 Ta 132/10).