Rechtsprechung
ArbG Passau, 23.11.2012 - 3 Ca 503/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,83244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 23.11.2012 - 3 Ca 503/12
- LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Wird zitiert von ...
- LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Eingruppierung, medizinisch-technische Assistentin, Bewährungsaufstieg
für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau (Az.: 3 Ca 503/12) vom 23.11.2012 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen in den Ziffern 1) und 2) wie folgt abgeändert: 1.a) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach Vergütungsgruppe V b der vom Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ausgegebenen Arbeitsvertragsrichtlinien zu zahlen.Die Klägerin beantragte zuletzt: 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Passau vom 23.11.2012, Az.: 3 Ca 503/12 wird abgeändert.