Rechtsprechung
ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Betriebsänderung - Interessenausgleich - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung in Form einer Betriebsschließung ohne Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Düsseldorf, 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96
Betriebsrat: Anspruch auf Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bei …
Auszug aus ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05
In der neueren Rechtsprechung bejahen insbesondere das LAG Thüringen vom 26.09.2000, in LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 17 und LAG Hamburg vom 26.06.1997 NZA-RR 1997, 196; LAG Berlin vom 07.09.1995 AUR 1996, 251 den Unterlassungsanspruch wobei das LAG Düsseldorf in Entscheidung vom 19.11.1996 NZA-RR 1997, 297 sowie LAG Baden-Württemberg vom 28.08.1985, DB 1986 805 den Unterlassungsanspruch des Betriebsrates verneinen. - ArbG Karlsruhe, 22.07.2003 - 6 BVGa 2/03
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung - einstweiliger …
Auszug aus ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05
Gerade weil die Betriebsänderung selbst ungeachtet einer fehlenden Beteiligung des Betriebsrates im Ergebnis wirksam ist, ist § 113 BetrVG als zusätzliche, den Arbeitnehmer schützende Vorschrift sinnvoll (vgl. insoweit auch Beschluss des ArbG Karlsruhe vom 22. Juli 2003 6 BVGa 2/03). - LAG Baden-Württemberg, 28.08.1985 - 2 TaBV 8/85
Auszug aus ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05
In der neueren Rechtsprechung bejahen insbesondere das LAG Thüringen vom 26.09.2000, in LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 17 und LAG Hamburg vom 26.06.1997 NZA-RR 1997, 196; LAG Berlin vom 07.09.1995 AUR 1996, 251 den Unterlassungsanspruch wobei das LAG Düsseldorf in Entscheidung vom 19.11.1996 NZA-RR 1997, 297 sowie LAG Baden-Württemberg vom 28.08.1985, DB 1986 805 den Unterlassungsanspruch des Betriebsrates verneinen. - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.1994 (NZA 95, 40) können Unterlassungsansprüche des Betriebsrats als selbständige einklagbare Nebenansprüche auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung bestehen. - LAG Hessen, 19.06.1996 - 8 Sa 412/95
Betriebliche Altersversorgung: beamtenähnliche Versorgung
Auszug aus ArbG Pforzheim, 29.09.2005 - 6 BVGa 82/05
In der neueren Rechtsprechung bejahen insbesondere das LAG Thüringen vom 26.09.2000, in LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 17 und LAG Hamburg vom 26.06.1997 NZA-RR 1997, 196; LAG Berlin vom 07.09.1995 AUR 1996, 251 den Unterlassungsanspruch wobei das LAG Düsseldorf in Entscheidung vom 19.11.1996 NZA-RR 1997, 297 sowie LAG Baden-Württemberg vom 28.08.1985, DB 1986 805 den Unterlassungsanspruch des Betriebsrates verneinen.