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   ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14   

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ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14 (https://dejure.org/2014,78762)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 01.07.2014 - 3 Ca 557/14 (https://dejure.org/2014,78762)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 3 Ca 557/14 (https://dejure.org/2014,78762)
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  • LAG Hessen, 18.11.2009 - 8 Sa 1168/09

    Betriebliche Altersversorgung - Aufbauhilfe - ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Dieselbe Entscheidung betont, dass ein durch die Wiedervereinigung bedingter Zuwachs an Aufgaben einer Behörde, die Integration der Bediensteten der ehemaligen DDR in die Behörde und deren fachliche Einarbeitung keine Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV sind wie auch die bloße Nützlichkeit einer konkreten Tätigkeit für das Beitrittsgebiet eine solche Aufbauhilfe nicht sein kann (vgl. zu Letzterem: LAG Hessen vom 18.-11.2009 - 8 Sa 1168/09 - BeckRS 2011, 71699).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 584/05

    Gleichbehandlung - Einigungsstellenspruch

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d.h. sachlich unbegründete Durchbrechung allgemeiner - oder gruppenbezogener - Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen (vgl. dazu nur z.B.: BAG vom 29.09.2010 - 10 AZR 630/09 -, BeckRS 2010, 75728; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 584/05 -, NZA 2007, S. 221).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2009 - 1 L 47/09

    Zur Verminderung des Ruhegehaltes gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG bei vorangegangener

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Dieses ist deshalb gegeben, weil - das ist letztlich auch unwidersprochen geblieben ist - sich für ihn aus der möglichen Doppelanrechnung von Dienstzeiten Rechtsfolgen schon daraus ergeben können, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis die Dienstjahre im Zusammenhang mit der dann zu erfolgenden prozentualen Kürzung des Ruhegehaltes von Bedeutung sein können (vgl. dazu z.B.: OVG Magdeburg vom 27.05.2009 - 1 L 47/09 - BeckRS 2009, 35019).
  • OVG Berlin, 05.01.2000 - 4 B 37.97
    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Es genügt für eine Verdoppelung von ruhegehaltsfähigen Zeiten nicht, dass die Tätigkeit eines Beamten auf Grund der von ihm eingebrachten, im bisherigen Bundesgebiet erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen dem Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen mittelbar zugute kam (so ausdrücklich: OVG Berlin vom 05.01.2000 - 4 B 37/97 - LVK 2000, 405 - beck-online mit weiteren Hinweisen aus der Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Wenn der Arbeitgeber mit einer begünstigenden Regelung einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein (dazu auch: BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192; BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08 -, NZA-RR 2010, S. 189), aber auch dann, wenn die Gruppenbildung selbst keinen sachlichen Kriterien folgt (so: BAG vom 27.05.2004, NZA 2004, S. 1399).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Wenn der Arbeitgeber mit einer begünstigenden Regelung einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein (dazu auch: BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192; BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08 -, NZA-RR 2010, S. 189), aber auch dann, wenn die Gruppenbildung selbst keinen sachlichen Kriterien folgt (so: BAG vom 27.05.2004, NZA 2004, S. 1399).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Wenn der Arbeitgeber mit einer begünstigenden Regelung einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein (dazu auch: BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192; BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08 -, NZA-RR 2010, S. 189), aber auch dann, wenn die Gruppenbildung selbst keinen sachlichen Kriterien folgt (so: BAG vom 27.05.2004, NZA 2004, S. 1399).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99

    ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Mit der maßgeblichen zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.06.1999 (BVerwG vom 10.06.1999 - 2 C 3.99 - BeckRS 1999, 30062249) bedeutet Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV Hilfe beim Aufbau neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, jedoch den Anforderungen einer rechtsstaatlichen und effektiven Verwaltung oder Justiz nicht genügender organisatorischer Strukturen.
  • LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09

    Hausverbot

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Wenn der Arbeitgeber mit einer begünstigenden Regelung einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein (dazu auch: BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192; BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08 -, NZA-RR 2010, S. 189), aber auch dann, wenn die Gruppenbildung selbst keinen sachlichen Kriterien folgt (so: BAG vom 27.05.2004, NZA 2004, S. 1399).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 630/09

    Tarifauslegung - tarifliche Jahresarbeitszeit - Arbeitsverhältnis mit dem

    Auszug aus ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d.h. sachlich unbegründete Durchbrechung allgemeiner - oder gruppenbezogener - Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen (vgl. dazu nur z.B.: BAG vom 29.09.2010 - 10 AZR 630/09 -, BeckRS 2010, 75728; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 584/05 -, NZA 2007, S. 221).
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