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ArbG Potsdam, 11.10.2016 - 3 Ca 1283/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 11.10.2016 - 3 Ca 1283/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 10 Sa 1969/16
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 10 Sa 1969/16
Eingruppierung - Waffenmechanikermeister - Antrag nach § 26 TVÜ-Bund
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 11. Oktober 2016 - 3 Ca 1283/16 abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 11. Oktober 2016 - 3 Ca 1283/16 abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger die Differenz zwischen Entgeltgruppe EG 7 Stufe 5 und Entgeltgruppe 8 Stufe 6 des TVöD (Bund) vom 1. August 2014 bis einschließlich Januar 2015 und für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis 30. November 2016 die Differenz zwischen den Entgeltgruppen EG 7 Stufe 6 und der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 zu zahlen.