Rechtsprechung
ArbG Potsdam, 14.11.2019 - 1 Ca 882/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,62309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 14.11.2019 - 1 Ca 882/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21
- BAG - 9 AZR 3/21 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20
Hinweispflicht des Arbeitgebers bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit obsolet; …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 14.11.2019 - 1 Ca 882/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 14.11.2019 - 1 Ca 882/19 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 14.961,60 Euro brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 07.05.2020 zu zahlen.