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   ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01   

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https://dejure.org/2001,9308
ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 (https://dejure.org/2001,9308)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 (https://dejure.org/2001,9308)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 4 Ca 813/01 (https://dejure.org/2001,9308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer auflösenden Bedingung ; Vorliegen eines sachlichen Grundes für eine auflösende Bedingung; Bedeutung des Bedingungseintritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit auflösender Bedingung in Darstellervertrag bei Verletzung zwingender Kündigungsschutzvorschriften - ausschließliche Herbeiführung des Bedingungseintritt bei Rollenbesetzung in Fernsehserie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 535
  • NZA-RR 2002, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    Auszug aus ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01
    Nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur muss sichergestellt sein, dass der Bedingungseintritt nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien bzw. einer der Vertragsparteien abhängt (BAG, Urteil vom 9.2.1984, NZA 1984, 266, 267; LAG Hessen, Urteil vom 8.12.1994, ZTR 1995, 373, 374; LAG Berlin, Urteil vom 16.7.1990, LAGE § 620 BGB Bedingung Nr. 2; KR, § 1 Rdn. 193 m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01
    Die Vereinbarung auflösender Bedingungen in Arbeitsverträgen ist nur im Rahmen der Rechtsgrundsätze wirksam, die zur Vereinbarung der Befristung von Arbeitsverträgen entwickelt worden sind (BAG, Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 -, AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung).
  • LAG Hessen, 08.12.1994 - 12 Sa 1103/94

    Arbeitsverhältnis: Abschluss unter dem Vorbehalt der nachträglichen Feststellung

    Auszug aus ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01
    Nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur muss sichergestellt sein, dass der Bedingungseintritt nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien bzw. einer der Vertragsparteien abhängt (BAG, Urteil vom 9.2.1984, NZA 1984, 266, 267; LAG Hessen, Urteil vom 8.12.1994, ZTR 1995, 373, 374; LAG Berlin, Urteil vom 16.7.1990, LAGE § 620 BGB Bedingung Nr. 2; KR, § 1 Rdn. 193 m.w.N.).
  • LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - teilweise abgeändert:.

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