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ArbG Regensburg, 06.06.2011 - 3 Ca 3374/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 06.06.2011 - 3 Ca 3374/10
- LAG München, 15.02.2012 - 8 Sa 693/11
Wird zitiert von ...
- LAG München, 15.02.2012 - 8 Sa 693/11
Sachgrundbefristung - Vertretung - vorübergehender betrieblicher Bedarf
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 06.06.2011 - 3 Ca 3374/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Mit Endurteil vom 06.06.2011 - 3 Ca 3374/10 - hat das Arbeitsgericht Regensburg festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Befristung vom 07.12.2009 nicht zum 31.12.2010 beendet worden ist.
Die Beklagte beantragt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 06.06.2011 - Az.: 3 Ca 3374/10 - abgeändert.