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ArbG Regensburg, 09.10.2008 - 8 Ca 111/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 09.10.2008 - 8 Ca 111/08
- LAG München, 18.06.2009 - 3 Sa 1059/08
Wird zitiert von ...
- LAG München, 18.06.2009 - 3 Sa 1059/08
Erkrankung während Urlaubs
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 09.10.2008 - 8 Ca 111/08 - abgeändert.Das Arbeitsgericht Regensburg hat - nach uneidlicher Einvernahme des behandelnden Arztes als Zeugen - mit Endurteil vom 09.10.2008 (8 Ca 111/08) die Klage abgewiesen, weil zum einen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bestünden und zum anderen sich die Klägerin nach Auffassung der Kammer diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Angabe falscher Tatsachen erschlichen habe.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 09.10.2008, Az.: 8 Ca 111/08, abgeändert.