Rechtsprechung
ArbG Regensburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BGB § 241 Abs. 2, § 249, § 280 Abs. 1, § 282
Corona - Schadensersatz für eine abgesagte Hochzeit aufgrund einer Quarantäne - rewis.io
Coronavirus, SARS-CoV-2, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Leistungen, Italien, Arbeitnehmer, Einkommen, Mitverschulden, Arbeitgeber, Verschulden, Verletzung, Pkw, Leistungsbewertung, Ware, Leistungsbeurteilung, Kosten des Verfahrens, nicht ausreichend, billigem ...
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20
- ArbG Augsburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20
- LAG München, 14.02.2022 - 4 Sa 457/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
Arbeitszeugnis - Schlußsätze
Auszug aus ArbG Regensburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20
Unzulässige Geheimzeichen können auch das Auslassen eines an sich zu erwartenden Zeugnisinhalts oder Abweichungen vom allgemein üblichen Sprachgebrauch in Zeugnissen darstellen (BAG v. 20.02.2001- 9 AZR 44/2000-Juris). - BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus ArbG Regensburg, 10.06.2021 - 5 Ca 2534/20
Entspricht das dem Arbeitnehmer erteilte Zeugnis nach seinem Inhalt nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis zu erteilen (BAG v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04-Juris).
- LAG München, 14.02.2022 - 4 Sa 457/21
Schadenersatz, Fürsorgepflichtverletzung, Corona
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 10.06.2021, Az: 5 Ca 2534/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Endurteil vom 10.06.2021 hat das Arbeitsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 5 Ca 2534/20 der Klage weitgehend stattgegeben.
Das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 10.06.2021, Az.: 5 Ca 2534/20, wird in Ziffer I abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.